Wie die Schule mit dem Corona-Virus umgeht - HPPGSZ

Grundschule
Zwönitz OT Dorfchemnitz
"Samuel von Pufendorf"
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Wie die Schule mit dem Corona-Virus umgeht

Aktuelles
Corona? Natürlich gibt es das Virus und entsprechende Erkrankungen nach wie vor. Und natürlich müssen wir in der Schule, wo viele Personen auf relativ engem Raum miteinander interagieren, entsprechende aktuell geltende Regelungen beachten.

Derzeit gibt es keine Vorgaben durch das Kultusministerium bezüglich Schutzmaßnahmen im Schulbereich. Lediglich die Maskenpflicht für den Schülerverkehr ist immer noch aktiv. Bitte üben Sie mit ihren (Bus-)Kindern, wo die Maske den Vormittag über aufbewahrt wird - es finden sich täglich herrenlose Masken auf dem Fußboden oder in der Garderobe, die wir dann wegwerfen müssen.

Zum Schutz vor der Verbreitung des Virus gibt es von schulischer Seite das Angebot "anlassbezogener Testungen".
Was bedeutet das?
Wenn in der Klasse ihres Kindes ein Coronafall auftritt, bieten wir an, die Mitschüler ca. 2-3 Tage nach Bekanntwerden der Erkrankung mittels eines Selbsttests zu prüfen, ob eine Ansteckung erfolgt ist. Der Umgang mit diesen Tests ist den Schülern aus den vergangenen Jahren bereits bekannt. Voraussetzung, dass Ihr Kind sich testen darf, ist eine vorliegende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese wurde Ihnen am Elternabend ausgehändigt, sie können sie aber auch auf dieser Seite herunterladen und ausgefüllt mit in die Schule geben. Sie gilt dann für das ganze Schuljahr. Zusätzlich werden wir aber über die Elternsprecher (bzw. in den Chatgruppen der Klassen) vorher informieren, wenn ein solcher Test notwendig werden sollte. Damit haben auch die Eltern, die keine Testung in der Schule wünschen, die Möglichkeit, ihr Kind evtl. zu Hause zu testen und so eine weitere mögliche Verbreitung zu vermeiden. Testnachweise über eine außerschulische Testung müssen NICHT mit in die Schule gebracht werden.
Bitte betrachten Sie das Angebot der freiwilligen schulischen Testung als Chance, ohne weitere Kosten und zusätzlichen Aufwand Sicherheit über eine mögliche Ansteckung Ihres Kindes mit dem Corona-Virus zu erhalten.

Für den Fall, dass sich Ihr Kind mit dem Corona-Virus infiziert hat, muss es mindestens die nächsten 5 Tage zu Hause bleiben. Es darf erst wieder in die Schule, wenn keine Symptome mehr auftreten. Natürlich unterstützen wir sie mit Lernaufgaben für zu Hause, wenn das Kind fit genug ist.

letzte Aktualisierung am 26.12.2022
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