Die Sache mit den Regeln
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Liebe Schulkinder,
wenn der Lehrer im gleichen Ort wohnt wie der Schüler, kann es schon hin und wieder passieren, dass man sich auch außerhalb der Schule trifft oder sieht. Genau das ist mir an diesem Wochenende passiert, als ich mit meiner Kaffeetasse im Garten die ersten warmen Sonnenstrahlen genießen wollte.
Fünf Kinder befuhren laut diskutierend den Radweg in Richtung Günsdorf neben der Straße, an die unser Garten grenzt.
Moment, dachte ich.
Gibt es nicht eine Ausgangsbeschränkung? Wie war das doch gleich?
Ich schaute nach, und siehe da:
>> Darf ich draußen Sport treiben?
Ja, aber die sportliche Betätigung muss (Verfügung 31..3.2020) im näheren Wohnumfeld erfolgen. Zudem muss sie allein oder maximal mit Angehörigen des eigenen Haushaltes erfolgen.
In der Gruppe sind Begegnungen auf öffentlichen Plätzen, also Sport und Spaziergänge im Freien, mit Menschen, mit denen man nicht zusammenlebt, verboten. <<
Da scheinen wohl einige Kids nicht genau zugehört zu haben.
Ob ihre Familien wissen, was die Kinder allein auf der Straße treiben?
Ob die Kinder wissen, dass das für ihre Eltern im Falle einer Kontrolle richtig teuer werden kann?
Ich schüttele mit dem Kopf und muss akzeptieren, dass ich hier nicht zuständig bin. Sorgen mache ich mir trotzdem.
Als ich allerdings wenige Minuten später Zeuge werde, wie eben diese Kindergruppe einer nach dem anderen mit ihren Rädern die Straße wieder hinunterrast, nur um gleich darauf auf dem angrenzenden Fahrradweg wieder nach oben zu strampeln, gibt mir das doch zu denken.
Denn bei den Kids
(aus Klasse 3, 4 und 5 - so ist das eben auf dem Dorf, wo jeder jeden kennt)
ist offensichtlich auch vom Verkehrsunterricht nicht viel hängengeblieben.
Zur Benutzung von Radwegen sagt nämlich die Straßenverkehrsordnung § 2 Abs. 4:

>> Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen.
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.<<
Der Radweg an der Günsdorfer Straße ist sehr breit und daher ein beidseitig zu benutzender Radweg. Die Schilder sind sowohl an seinem Anfang am Bahnübergang als auch an seinem Ende in Günsdorf deutlich sichtbar...
So ist das also mit den Regeln.
Kennen ist die eine Sache.
Einhalten offensichtlich eine ganz andere.
Da haben wir Lehrer wohl noch eine ganze Menge Arbeit. Und die Eltern gleich mit dazu.
Das wird meine Denkaufgabe für die nächsten Tage...
Eure Frau Meyer