Weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb auch im neuen Jahr - HPPGSZ

Grundschule
Zwönitz OT Dorfchemnitz
"Samuel von Pufendorf"
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Weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb auch im neuen Jahr

Aktuelles
Diese Regelungen gelten vorerst mindestens bis zum 06. März 2022:


Die Schule ist im eingeschränkten Regelbetrieb offen für alle Kinder.

"Eingeschränkter Regelbetrieb" bedeutet:

1) Die Kinder lernen mit festen Lehrpersonen in ihren Klassenzimmern. Ein Zimmerwechsel und Begegnungen mit Schülern anderer Klassen werden möglichst vermieden. Es wird wieder gestaffelte Hofpausen geben.

2) Der Stundenplan ist ab 03.01.2022 aktualisiert. Die neuen Stundenpläne erhalten die Kinder von ihren Klassenlehrern noch vor den Ferien. Ziel der Aktualisierung ist es, das möglichst viele Fächer entsprechend der Stundentafel unterrichtet werden und vor allem in den Klassen 3 und 4 auch in den Nebenfächern mit Blick auf die Halbjahresinformation eine Benotung möglich ist.

3) Sportunterricht und auch Schwimmunterricht finden weiterhin statt. Die Klassen 2a und 2b gehen im wöchentlichen Wechsel zum Schwimmen.

4) Die Schulbesuchspflicht bleibt laut der aktuellen Allgemeinverfügung für den Schulbetrieb im Moment noch aufgehoben.
Wenn Sie Ihr Kind vom Schulbesuch abmelden, ist die Schule nicht verpflichtet, Ihnen Aufgaben bzw. Schulmaterialien zur Verfügung zu stellen. Bitte sprechen Sie daher rechtzeitig mit der zuständigen Lehrperson, um eine einvernehmliche, für das Kind sinnvolle Lösung zu finden.

5) Getestet wird weiterhin dreimal in der Woche (Mo - Mi - Fr). Geimpfte und Genesene sind nicht zur Testung verpflichtet, es wird aber dringend empfohlen. Wir sind in der Lage, allen Kindern entsprechende Tests zur Verfügung zu stellen. Auch alle Lehrpersonen nutzen die Möglichkeit der empfohlenen regelmäßigen Testung.

6) Maskenpflicht herscht überall in der Schule und auf dem Schulgelände. Eine Ausnahme bildet das eigene Klassenzimmer Ihres Kindes sowie der Pausenhof, wenn Abstände eingehalten werden können. Bitte geben Sie Ihrem Kind täglich eine medizinische Maske mit in die Schule und weisen Sie es in den richtigen Gebrauch dieser Masken ein. Die Schule hat in Ausnahmefällen, wenn eine Maske verloren geht oder reißt, Ersatz parat.
7) Eltern und andere schulfremde Personen dürfen die Schule nur betreten, wenn Sie FFP2-Masken tragen (Neufassung der Coronaverordnung ab 14.01.22) sowie eine Impf- oder Genensenennachweis bzw. ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können. (3G)
Wichtig:
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Ihr Kind außerhalb der Schule positiv getestet wurde! Eine einfache Krankmeldung ist in diesem Fall nicht ausreichend, wir müssen Bescheid wissen, um mögliche weitere Ansteckungen zu vermeiden. In so einem Fall sind in der jeweils betroffenen Klasse möglicherweise auch zusätzliche Testungen notwendig.

Sollten Sie als Eltern selbst positiv getestet worden sein, ist davon auszugehen, dass Ihr Kind als enge Kontaktperson gilt und damit ebenfalls in Quarantäne muss. Diese Regelung greift sofort mit dem positiven Test des Elternteils. Bitte informieren Sie uns auch über diesen Sachverhalt umgehend.

Bitte informieren Sie uns auch, wenn Sie als Eltern (z.B. als Kontaktperson) in Quarantäne müssen. In diesem Fall dürfen Sie Ihre Wohnung nicht verlassen, auch nicht, um Ihr Kind in die Schule zu bringen bzw. (z.B. bei einem Unfall) abzuholen. Daher ist diese Information für uns sehr wichtig.

Ab 24. Januar 2022 gelten an den sächsischen Schulen neue Regelungen bezüglich Quarantäne im Coronafall. Im Folgenden hier kurz die wichtigsten Änderungen:

1) Wird in der Schule beim Testen eine Corona-Infektion festgestellt, wird der betroffene Schüler sowie seine Geschwister (soweit sie auch die Schule besuchen) in einem gesonderten Raum untergebracht. Die Eltern werden unverzüglich informiert und müssen ihr(e) Kind(er) abholen. Außerdem informiert die Schule das Gesundheitsamt.

2) Momentan ist es erforderlich, dieses Schnelltestergebnis beim Arzt mittels eines PCR-Tests bestätigen zu lassen. Diese Regelung wird möglicherweise in den nächsten Tagen seitens der Sächsischen Staatsregierung geändert.

3) Bei einem positiven Testergebnis beträgt die Quarantänedauer 10 Tage. Hat ihr Kind keine Symptome, kann es sich ab dem 7. Tag bei einer Teststelle mit einem Antigen-Schnelltest "freitesten" lassen

4) Tritt in ihrer Familie Corona auf und ihr Kind ist eine enge Kontaktperson (da es im selben Haushalt wohnt), muss es gleichfalls für 110 Tage in Quarantäne. Auch hier ist ein früheres Freitesten möglich, für Schülerinnen und Schüler bereits ab dem 5. Tag der Quarantäne.

Genaueres lesen Sie dazu im unten angehängten "Infoblatt zur Absonderung" in Sachsen.

Indem Sie im Infektionsfall eng mit uns zusammenarbeiten, leisten auch Sie einen Beitrag, dass Schulen geöffnet bleiben können. Für die Schulmaterialien, die Ihr Kind im Falle einer Quarantäne benötigt, kontaktieren Sie bitte direkt den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Hier sind individuelle Absprachen jederzeit möglich und wir helfen, wo wir können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
letzte Aktualisierung am 02.02.2022
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