Schulstart nach den Herbstferien - HPPGSZ

Grundschule
Zwönitz OT Dorfchemnitz
"Samuel von Pufendorf"
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Schulstart nach den Herbstferien

Aktuelles
Da in den letzten Tagen die Corona-Zahlen wieder stark ansteigen, sind wir gefordert, die ab 21.10.2021 geltenden Corona-Regeln für den schulischen Bereich sehr ernst zu nehmen und entsprechend der Vorgabe umzusetzen.
Unser Ziel  ist es, einen möglichst normalen Schulalltag zu ermöglichen, aber dabei alle Kinder und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und eine weitere Verbreitung der Erkrankung möglichst einzuschränken. Bitte haben Sie Verständnis für diese Herangehensweise und unterstützen Sie unsere Arbeit. Geben Sie Ihrem Kind täglich einen gut passenden medizinischen Mund-Nasenschutz mit in die Schule und erneuern Sie diesen in kurzen Abständen.
Bitte üben Sie mit Ihrem Kind nochmals den hygienischen Umgang (und vor allem die Aufbewahrung des MNS). Sollte der Mund-Nasenschutz einmal im Laufe des Schulvormittags kaputt gehen oder nicht mehr auffindbar sein, halten wir eine kleine Reserve an medizinischen Masken für Kinder vor. Das Zurückgreifen darauf sollte aber eine Ausnahme sein. Die Schule ist nicht verpflichtet und auch gar nicht dafür ausgerüstet, täglich neue Masken für Ihr Kind zur Verfügung zu stellen. Sollte Ihr Kind trotzdem wiederholt morgens ohne Mund-Nasenschutz zur Schule kommen, darf es die Schule nicht betreten. Wir werden uns in diesem Fall umgehend mit den Eltern in Verbindung setzen.  
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Diese Regelungen gelten ab 01.11.21 (nach den Herbstferien).


Für die ersten beiden Schulwochen (01.11. - 14.11.) gilt:

1) Maskenpflicht im Schulgebäude außerhalb der Klassenzimmer
Alle Kinder haben einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz dabei. Dieser muss außerhalb des Klassenzimmers im Schulgebäude getragen werden (also auf dem Weg zur Toilette, in den Garderoben usw.)

2) Corona-Testpflicht
Es müssen alle Schüler dreimal in der Woche einen Corona-Test durchführen.
(Mo - Mi - Fr)

An diesen Tagen lassen die Kinder ihren Mund-Nasenschutz am Morgen auch im Klassenzimmer auf, bis die Tests beendet sind.


3) Testnachweise
Kinder, die außerhalb der Schule getestet werden, bringen bitte Mo - Mi - Fr die entsprechenden Nachweise am Morgen mit in die Schule

4) Schulbesuchspflicht
Die Präsenzpflicht für den Schulbesuch gilt für alle Kinder. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.

Ab der dritten Schulwoche nach den Ferien wird wieder nur zweimal getestet (Mo und Do).


Weitere Informationen finden Sie auf der Corona-Informationsseite der Sächsischen Staatsregierung.
letzte Aktualisierung am 07.11.2021
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