Schulstart für alle Klassen - HPPGSZ

Grundschule
Zwönitz OT Dorfchemnitz
"Samuel von Pufendorf"
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Schulstart für alle Klassen

Aktuelles
Diese Regelungen gelten für den Start in das neue Schuljahr.
(Aktualisierung am 15.09.21)

Für die ersten beiden Schulwochen (06.-19.09.):

1) Maskenpflicht im Schulgebäude außerhalb der Klassenzimmer
Alle Kinder haben einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz dabei. Dieser muss außerhalb des Klassenzimmers im Schulgebäude getragen werden (also auf dem Weg zur Toilette, in den Garderoben usw.)

2) Corona-Testpflicht
Bei einer Inzidenz über 10 müssen alle Schüler dreimal in der Woche einen Corona-Test durchführen.
(Mo - Mi - Fr)

An diesen Tagen lassen die Kinder ihren Mund-Nasenschutz am Morgen auch im Klassenzimmer auf, bis die Tests beendet sind.
Wenn die Inzidenz wieder unter 10 sinkt, sind nur zwei Tests pro Woche vorgeschrieben. (Mo - Do)

3) Elterneinwilligung / Testnachweise
Die von Ihnen im Frühjahr abgegebene Einwilligung für die Testung in der Schule muss mit  Schuljahresbeginn erneuert werden. Bitte drucken sie dafür das Formular auf dieser Seite aus und geben es Ihrem Kind am ersten Schultag unterschrieben mit in die Schule. Ohne dieses Formular dürfen wir Ihrem Kind keinen Test aushändigen. Da aber eine Testpflicht für alle Schüler besteht, werden wir Sie umgehend kontaktieren, wenn kein Einverständnis für den Test vorliegt. Die Schüler erhalten die Testmaterialien in der Schule kostenlos.
NEU:
Entsprechend eines Schreibens des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurden wir am Montag, dem 14.09.21, darauf hingewiesen, dass Testnachweise, die im Rahmen von betreiblichen Testungen ausgestellt wurden, nicht mehr anerkannt werden dürfen. Daraufhin informierten wir die betroffenen Eltern.
Stand heute, MIttwoch, 15.09.21, wurde diese Regelung vom Ministerium wieder zurückgenommen - somit können Kinder auch weiterhin außerhalb der Schule getestet werden und den Testnachweis wie bisher vorlegen.
Die Schule vor Ort hatte und hat in diesen Belangen kein Mitspracherecht. Wir sind über dieses Hin und Her ganz und gar nicht glücklich, aber uns sind die Hände gebunden. Für die widersprüchlichen Informationen bitten wie Sie in aller Form um Entschuldigung.

4) Schulbesuchspflicht
Die Präsenzpflicht für den Schulbesuch gilt wieder für alle Kinder. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.

Ab der dritten Schulwoche (20.09.):

5) Testpflicht
Bei einer Inzidenz unter 10 einmal pro Woche (Mo), über 10 zweimal pro Woche (Mo - Do)

6)Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr.

Sobald uns neue Informationen vorliegen, wird diese Seite laufend aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Corona-Informationsseite der Sächsischen Staatsregierung.
letzte Aktualisierung am 19.09.2021
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