Kinderkrankengeld bei Schulschließung - HPPGSZ

Grundschule
Zwönitz OT Dorfchemnitz
"Samuel von Pufendorf"
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Kinderkrankengeld bei Schulschließung

Für Eltern
Wenn für Sie kein Anspruch auf Notbetreuung besteht oder Sie die Notbetreuung nicht nutzen, bescheinigen wir Ihnen bei Bedarf, dass die Schule aktuell geschlossen ist. Diese Bescheinigung können Sie nutzen, um bei Ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld zu beantragen.


Hier finden Sie das entsprechende Formular, bitte legen Sie es in der Schule zur Unterschrift durch den Schulleiter vor.


letzte Aktualisierung am 05.06.2021
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