Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22.11.21 - HPPGSZ

Grundschule
Zwönitz OT Dorfchemnitz
"Samuel von Pufendorf"
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Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22.11.21

Aktuelles
Diese Regelungen gelten ab 22.11.21


Die Schule bleibt im eingeschränkten Regelbetrieb offen für alle Kinder.

"Eingeschränkter Regelbetrieb" bedeutet:

1) Die Kinder lernen mit festen Lehrpersonen in ihren Klassenzimmern. Ein Zimmerwechsel und Begegnungen mit Schülern anderer Klassen werden möglichst vermieden. Es wird wieder gestaffelte Hofpausen geben.

2) Der Stundenplan wird angepasst. Dabei haben die Klassen 1 und 2 täglich vier Stunden Unterricht (bis 11:15Uhr), die Klassen 3 und 4 lernen täglich 5 Stunden (bis 12:10Uhr). Zusätzliche Förderstunden werden individuell mit den Schülern abgesprochen und ins HA-Heft eingetragen.

3) Sportunterricht und auch Schwimmunterricht finden weiterhin statt.

4) Alle außerunterrichtlichen Aktivitäten müssen stark reduziert werden. Darunter fallen leider auch die Chor- und Theaterproben.

5) Aufgrund der Schließung aller Theater fallen unsere Theaterfahrten vor Weihnachten leider aus. Das bereits eingesammelte Geld bewahren wir auf und hoffen auf einen tollen Ausflug im zweiten Schulhalbjahr.

6) Die Schulbesuchspflicht wird bis zu den Weihnachtsferien aufgehoben. Das Kultusministerium äußert sich dazu wie folgt:
"Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab-und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zu Hause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten Situation von den Schulen nicht zu leisten."
(SMK-Blog vom 19.11.21)

7) Getestet wird in der nächsten Zeit durchgängig dreimal in der Woche (Mo - Mi - Fr). Geimpfte und Genesene sind nicht zur Testung verpflichtet, es wird aber empfohlen. Wir sind in der Lage, allen Kindern entsprechende Tests zur Verfügung zu stellen. Auch alle Lehrpersonen nutzen die Möglichkeit der empfohlenen regelmäßigen Testung.

8) Maskenpflicht herscht wie bisher vor dem Eingang der Schule sowie  überall in der Schule außerhalb des eigenen Klassenraumes. Bitte geben Sie Ihrem Kind täglich eine medizinische Maske mit in die Schule und weisen Sie es in den richtigen Gebrauch dieser Masken ein. Die Schule hat in Ausnahmefällen, wenn eine Maske verloren geht oder reißt, Ersatz parat.

9) Eltern und andere schulfremde Personen dürfen die Schule nur betreten, wenn Sie einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen sowie eine Impf- oder Genensenennachweis bzw. ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können. (3G)

Wichtig:
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Ihr Kind außerhalb der Schule positiv getestet wurde! Eine einfache Krankmeldung ist in diesem Fall nicht ausreichend, wir müssen Bescheid wissen, um mögliche weitere Ansteckungen zu vermeiden. In so einem Fall sind in der jeweils betroffenen Klasse möglicherweise auch zusätzliche Testungen notwendig.

Sollten Sie als Eltern selbst positiv getestet worden sein, ist davon auszugehen, dass Ihr Kind als enge Kontaktperson gilt und damit ebenfalls in Quarantäne muss. Diese Regelung greift sofort mit dem positiven Test des Elternteils. Bitte informieren Sie uns auch über diesen Sachverhalt umgehend.

Bitte informieren Sie uns auch, wenn Sie als Eltern (z.B. als Kontaktperson) in Quarantäne müssen. In diesem Fall dürfen Sie Ihre Wohnung nicht verlassen, auch nicht, um Ihr Kind in die Schule zu bringen bzw. (z.B. bei einem Unfall) abzuholen. Daher ist diese Information für uns sehr wichtig.

letzte Aktualisierung am 13.12.2021
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