Bescheinigung zum Bezug von Kinderkrankengeld - HPPGSZ

Grundschule
Zwönitz OT Dorfchemnitz
"Samuel von Pufendorf"
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Bescheinigung zum Bezug von Kinderkrankengeld

Für Eltern
Wenn für Sie kein Anspruch auf Notbetreuung besteht oder Sie die Notbetreuung nicht nutzen, bescheinigen wir Ihnen bei Bedarf, dass die Schule aktuell geschlossen ist. Diese Bescheinigung können Sie nutzen, um bei Ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld zu beantragen.

Dazu schreibt z.B. die Techniker Krankenkasse:

Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann im Jahr 2021 pro Kind 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage.
Der Anspruch gilt auch, wenn die Kinder aus folgenden Gründen zu Hause betreut werden müssen:
  • Die Schule oder die Kinder-Tagesstätte bzw. die Klasse oder Gruppe ist wegen der Pandemie geschlossen.
  • Oder die Präsenzpflicht im Unterricht wurde ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinder-Betreuungsangebot wurde eingeschränkt.
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind jünger als zwölf Jahre und gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist ebenfalls, dass es in Ihrem Haushalt niemanden gibt, der an Ihrer Stelle Ihr Kind betreuen kann.

Sollten Sie einen entsprechenden Nachweis benötigen, melden Sie sich bitte in der Schule. (Tel. 2304)

Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
letzte Aktualisierung am 22.04.2021
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