Infektionsschutz - HPPGSZ

Grundschule "Samuel von Pufendorf"
Zwönitz OT Dorfchemnitz
Direkt zum Seiteninhalt

Infektionsschutz

Aktuelles
Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen
gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG)
 
 
Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen
(v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbort für die  Einrichtung.
 
Wir bitten Sie, bei diesen Symptomen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen
 
Müssen in der Einrichtung tätige Personen oder Kinder bzw. Schüler/innen zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
 
Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.
letzte Aktualisierung am22.06.2020
Zurück zum Seiteninhalt