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Elterninformationen

Öffnungszeiten

Das Schulgebäude ist ab 7:00 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt werden die Schüler beaufsichtigt.

Der Unterricht beginnt um 7:30 Uhr.

Die frei beweglichen Ferientage im Schuljahr 2023/2024 sind der 23. und 24. November 2023.

Nichtteilnahme am Unterricht

Schüler, die verhindert sind, am Unterricht teilzunehmen, müssen durch die Erziehungsberechtigten bis spätestens zu Beginn der zweiten Unterrichtsstunde abgemeldet werden. Dies kann sowohl telefonisch als auch per Mail erfolgen:

035932-35557
grundschule-malschwitz@t-online.de

Für einzelne Fehlstunden bzw. Fehltage ist nach entsprechender Meldung dann keine schriftliche Entschuldigung mehr notwendig.


Förderunterricht

Im Förderunterricht werden besonders leistungsschwache aber auch leistungsstarke Schüler gefördert. In den ersten vier Wochen des Schuljahres führen wir diesen Unterricht (Mathematik und Deutsch) für alle Schüler im Klassenverband durch. Anschließend legt der Fachlehrer fest, wer wann Förderunterricht hat. Der Schüler ist zur Teilnahme am Förderunterricht während des vom Lehrer festgelegten Zeitabschnittes verpflichtet.

Lernplattform Moodle

Unsere Lernplattform für Schüler und Eltern Grundschule Malschwitz (gs-malschwitz.de)

Leistungsermittlung

Die Schüler werden auf die Benotung allmählich vorbereitet:

  • In der Klassenstufe 1 erfolgt keine Benotung.
  • Ab der Klassenstufe 2 wird in den Fächern Deutsch, Sachunterricht und Mathematik benotet.
  • In der Klassenstufe 3 werden alle Fächer außer Englisch benotet.
  • In der Klassenstufe 4 erfolgt die Benotung in allen Fächern.
  • Die Schüler der Klassen 2 bis 4 erhalten ebenfalls in Ordnung, Mitarbeit, Betragen und Fleiß eine Einschätzung, die in Noten von 1 bis 5 zum Halbjahr und zum Schuljahresende erfolgt.

Schulbuchversorgung

Die Schüler der Grundschule Malschwitz, mit Ausnahme der 1. Klassen, erhalten am ersten Schultag ihre Bücher leihweise und kostenlos vom Schulträger. Wir würden Sie bitten, darauf zu achten, dass Ihre Kinder sorgsam mit ihren Exemplaren umgehen. Die Bücher müssen über Jahre hinweg genutzt werden. Bei unsachgemäßem Umgang sind die Eltern für die Bücher haftbar - gemäß des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 07/01/2013 ist für Schäden an Schulbüchern entsprechend dem Alter und dem Grad der Beschädigung bzw. der weiteren Nutzbarkeit der Bücher Ersatz zu leisten.

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