Grundsätze einer Beratung
Die Beratung ist ein freiwilliges Angebot. Sie kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, eine Lösung zu finden. Grundsatz der Beratung ist die Schweigepflicht gegenüber dritten Beteiligten. Das heißt, die Beratungslehrerin gibt nur das weiter, womit der Gesprächssuchende sie beauftragt.
Aufgabenfelder
Ich verfüge über eine Qualifizierung zur zertifizierten Schutzbeauftragten für sexualisierte Gewalt. Ich stehe allen an Schule beteiligten Personen zur Seite, die Unterstützung in folgenden Themengebieten suchen:
Schullaufbahnberatung
- Einzelberatung, Information, Diagnose
- Versetzung, Schulwechsel, Klassenwechsel
- Mitwirkung bei schwierigen schullaufbahnrelevanten Entscheidungen der Schule
Pädagogisch-psychologische Beratung
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- schulische Konflikte
- Krisen-, Überforderungssituationen
- Mobbing, Gewalterfahrung
- mangelndes Selbstvertrauen
- soziale Spannungen in der Klasse
- Schulangst/ Prüfungsangst
- Drogenprobleme
- Konzentrationsprobleme
- Motivationsprobleme
- Lernorganisation
Beratung von Lehrkräften
- Beratung bei Unterrichtsstörungen
- bei Bedarf Teilnahme an Klassenelternversammlungen/Elternarbeit
Beratung von Eltern
- Unerklärliche Leistungsabfälle
- Ansätze von Schulverweigerung
- Orientierungsstufe Klasse 5/6
Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten
In Krisensituationen und zur Prävention ist es möglich, andere Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten hinzuziehen. Ich arbeite mit dem schulärztlichen Dienst und Fachärzten, PsychologInnen, mit Erziehungs- und Familienberatungsstellen, mit Jugendämtern und den Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung zusammen.