Skip to main content

FÖRDERVEREIN

Förderrichtlinien:

Der Förderverein kann die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Humboldt-Schule bei Bedarf und Notwendigkeit finanziell unterstützen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, es ist eine zusätzliche Leistung des Fördervereins.

Hierzu ist es notwendig, folgende Punkte bei der Antragstellung zu beachten und einzuhalten:

    1. Die Unterlagen sind vollständig mit Namen des Antragsstellers, Namen des Kindes, die Klasse oder Kurs, die Kontaktdaten, wie Anschrift, Telefon und E-Mail-Anschrift sowie mit der beantragten Summe einzureichen.
    2. Eine Bestätigung des Antrages durch die Schulleitung ist unerlässlich.
    3. Es muss weiterhin ein Nachweis der Bedürftigkeit erbracht werden. Dafür steht ein Dokument auf der Institutionsebene von LernSax zur Verfügung (Humboldtschule | 9 Förderverein | Nachweis der Förderfähigkeit.pdf). Dieses kann ausgedruckt und ausgefüllt werden.
    4. Als Bearbeitungszeitraum sind vier Wochen vor dem Bestätigungs- bzw. letzten Zahlungstermin durch den Antragsteller einzuplanen.
    5. Der Förderverein bezuschusst die Klassenfahrt eines Schülers mit 50 % der Gesamtkosten aber maximal 150 €.
    6. Es erfolgt durch den Förderverein keine Bearbeitung, wenn der Antragsteller die Kriterien für das Programm „Teilhabe an Bildung“ erfüllt, es sei denn, er legt einen Ablehnungsbescheid der ARGE Leipzig oder einer anderen Sozialeinrichtung vor.

Wir bitten um Beachtung und stehen jederzeit für Rückfragen, Hinweise oder Hilfen zur Verfügung.

E-mail: fv.humboldtschule.leipzig@gmx.de

Leipzig, im September 2016

-Der Vorstand-