Das Sekretariat unserer Schule ist von 7:30 - 11:30 Uhr besetzt. In den Ferien können die Öffnungszeiten abweichen. Sie erreichen das Sekretariat über die Telefonnummer 0351 2038671.
Wir bitten um Verständnis, dass die Lehrerinnen und Lehrer während des Unterrichtes und den Aufsichten nicht zu sprechen
sind. In den Pausen stehen Ihnen die Lehrerinnen und Lehrer nur für kurze Mitteilungen zur Verfügung. Sollten Sie ein längeres
Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Am Anfang des Schuljahres lädt die Klassenleiterin zu einem Elternabend ein
und bietet Ihnen zwei Elternsprechtage an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um mit der Klassenleiterin oder einer Fachlehrerin
über die bestmögliche schulische Entwicklung Ihres Kindes zu sprechen. Die Termine finden Sie auch auf dieser Internetpräsenz unter "Termine".
Darüber hinaus wird Sie die Klassenleiterin zu Gesprächen über den Entwicklungsstand Ihres Kindes und über den weiteren Bildungsweg
bitten.
Unsere Bibliothek hat Montag und Mittwoch von 13 Uhr bis 15 Uhr geöffnet.
Vor Beginn der Unterrichtsstunde beziehungsweise des Übungsbetriebes haben die Schülerinnen und Schüler Gegenstände, die eine unfall- und/oder verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ausnahmslos abzulegen. Hierzu gehören:
Über eine Befreiung vom Sportunterricht kann der Sportlehrer nach Antrag durch die Sorgeberechtigten entscheiden. Er erteilt auch Freistellungen von einzelnen Sportdisziplinen. Wenn die Schulsportbefreiung länger als eine Woche dauert, kann der Sportlehrer eine (amts)ärztliche Bestätigung verlangen. Auf das Attest kann jedoch verzichtet werden, wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, der Schüler sich zum Beispiel ein Bein gebrochen hat.
Bei gewünschten Freistellungen von 1 - 2 Tagen ist ein schriftlicher Antrag an den Klassenlehrer und bei Freistellungen ab 3 Tagen an den Schulleiter erforderlich.
Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert die Schule zu besuchen,
so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (SBO § 2).
Die Schule bittet, auch aus Gründen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht, um entsprechende Mitteilung bis 8:30 Uhr. Die
Entschuldigung kann telefonisch oder per E-Mail an gs_090@dresdner-schulen.de erfolgen.
Lässt sich der Aufenthaltsort eines Schülers oder einer Schülerin bis zum Beginn der 2. Unterrichtsstunde nicht feststellen,
trifft die Schulleitung nach Ermessen die Entscheidung, ob die Polizei eingeschaltet wird.
Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen (SBO § 2).