Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 erhalten alle Schüler eine schriftliche Bildungsempfehlung.
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung
der Schule.
Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres
in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser
Fächer mit der Note 'ausreichend' oder schlechter benotet wurde. Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers,
seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht wird.
In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Im Elternabend zur Schullaufbahnberatung in der 3. Klasse konnten Sie sich ein allgemeines Bild von der sächsischen Oberschule und dem Gymnasium machen. Viele Schulen bieten die Möglichkeit, an einem Tag der offenen Tür die Schule genauer kennen zu lernen:
Gymnasien, die eine besondere Begabung entweder im mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlichen oder sportlichen Bereich verlangen:
Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, wird diese am 23. Juni 2023 schriftlich bekannt gegeben. Die betreffenden Eltern können bis zum 03. Juli 2023 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei einem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium erfolgt dann bis zum 17. Juli 2023.
Informationen zum Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung erhalten Sie beim Schulleiter.
90. Grundschule Dresden · Kleinlugaer Str. 25 · 01259 Dresden