Schüler mit Teilleistungsschwächen werden auf Antrag der Eltern nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs unter Beachtung pädagogischer Aspekte in den Regelklassen integriert.
Grundlage bildet dabei die Schulintegrationsverordnung.
Integrationsstunden sind vom Grundsatz her an planmäßige Stunden der Klasse gebunden. Dabei sind die Fördermöglichkeiten sehr vielfältig:
Dokumentationen: