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Integration

Schüler mit Teilleistungsschwächen werden auf Antrag der Eltern nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs unter Beachtung pädagogischer Aspekte in den Regelklassen integriert.

Grundlage bildet dabei die Schulintegrationsverordnung.

Integrationsstunden sind vom Grundsatz her an planmäßige Stunden der Klasse gebunden. Dabei sind die Fördermöglichkeiten sehr vielfältig:

  • Zweitlehrer in der Klasse
  • Einzelförderung
  • Förderung in Lerngruppen
  • Begleitung im Schulalltag
  • besonderer Ansprechpartner sein
  • besondere Bedingungen tagtäglich absichern
  • regelmäßige Gespräche und Austauschmöglichkeiten mit den betreffenden Eltern und den kooperierenden Förderschulen

Dokumentationen:

  • Erstellen von Förderplänen
  • begleitende Dokumentation
  • Entwicklungsbericht