Kooperationsvereinbarung
zwischen
Betreuungsangebot und der Ernst-Zinna-Schule
des Trägers der vertreten
Stadt Leipzig durch die Schulleiterin
Vertreten durch die Frau K. Trautvetter
Leiterin des Betreuungsangebotes,
Frau W. Havel
Wird gem. § 3, (2) der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (Sächsische Ganztagsangebotsverordnung – SächsGTAVO) vom 17.01.2017 folgende Kooperationsvereinbarung geschlossen.
- Gemeinsame Grundpositionen zur Bildung als Voraussetzung der Kooperation
Basis der Zusammenarbeit sind die Lehrpläne des Freistaates Sachsen für Schulen zur Lernförderung, der Sächsische Bildungsplan sowie die Förderrichtlinie zur Durchführung von Ganztagsangeboten.
Das Schulprogramm und die Konzeption des Betreuungsangebotes sind schulinterne Grundlagen der Zusammenarbeit.
Die Leitbilder der beiden Einrichtungen:
„Miteinander – füreinander, so handeln wir!“
„Fair Play miteinander!“
Verdeutlichen grundlegende Zielstellungen der Zusammenarbeit.
Als besonders zu beachtende Voraussetzungen sehen beide Vertragspartner:
– die sehr unterschiedlichen sozialen Lebenssituationen der Schüler
– die Besonderheiten des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens von Schülern mit dem
Förderschwerpunkt Lernen.