Betreuungsangebot

Kooperationsvereinbarung

zwischen

Betreuungsangebot          und der            Ernst-Zinna-Schule

des Trägers der                                             vertreten

Stadt Leipzig                                                  durch die Schulleiterin

Vertreten durch die                                      Frau K. Trautvetter

Leiterin des Betreuungsangebotes,

Frau W. Havel

Wird gem. § 3, (2) der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (Sächsische Ganztagsangebotsverordnung – SächsGTAVO) vom 17.01.2017 folgende Kooperationsvereinbarung geschlossen.

 

  1. Gemeinsame Grundpositionen zur Bildung als Voraussetzung der Kooperation

Basis der Zusammenarbeit sind die Lehrpläne des Freistaates Sachsen für Schulen zur Lernförderung, der Sächsische Bildungsplan sowie die Förderrichtlinie zur Durchführung von Ganztagsangeboten.

Das Schulprogramm und die Konzeption des Betreuungsangebotes sind schulinterne Grundlagen der Zusammenarbeit.

Die Leitbilder der beiden Einrichtungen:

„Miteinander – füreinander, so handeln wir!“

„Fair Play miteinander!“

Verdeutlichen grundlegende Zielstellungen der Zusammenarbeit.

Als besonders zu beachtende Voraussetzungen sehen beide Vertragspartner:

– die sehr unterschiedlichen sozialen Lebenssituationen der Schüler

– die Besonderheiten des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens von Schülern mit dem

Förderschwerpunkt Lernen.