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Testpflicht ab 12. April 2021

Ab Montag, dem 12. April besteht auch für Grundschüler zweimal wöchentlich die Pflicht zur Testung auf das Coronavirus.
Dafür ist die unterschriebene Einwilligungserklärung durch die Personensorgeberechtigten zwingend erforderlich. Diese wird vom Klassenleiter am Eingang eingesammelt. Ein Schulbesuch ohne dieses ausgefüllte Formular ist nicht möglich.
Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken besitzen, müssen Sie die Einwilligung am Eingang bei der Klassenlehrerin unterschreiben.

Testbestätigung durch die Schule

Die tagaktuelle Testbestätigung wird auf schriftlichen Antrag der Eltern des jeweiligen Tages erstellt.
Dazu sollte das Formular schon ausgedruckt und mit den persönlichen Angaben vorausgefüllt der Lehrerin übergeben werden.

Handreichung Sympotme

Hygieneplan der Schule

Umsetzung Masernschutz Kl. 2-4