Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort

Kooperationsvereinbarung

zwischen der Theodor-Körner-Grundschule
und dem Hort der Theodor – Körner - Schule



Im Mittelpunkt steht für uns der Mensch, jeder einzelne mit all seinen Besonderheiten. In Würdigung seiner ganzen Person, seines Erlebens und seiner individuellen Lebenssituation begegnen wir ihm in tiefer Menschlichkeit und Achtsamkeit.


Die Kooperation zwischen Grundschule und Hort geht von gegenseitiger Achtung und Akzeptanz aus und hat zum Ziel, die Entwicklungsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten unserer Kinder weiter zu verbessern.
Die Spezifik jeder Einrichtung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.

Tätigkeitsfelder:

Ein gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit.Kontinuierliche Beratungen auf Leitungsebene, d. h. wöchentlich oder vierzehntägig.Gegenseitige Information über Besonderheiten, Neuerungen, Wichtiges, auch außerhalb von diesem Rhythmus. Hausordnung und Regeln fürs gesamte Haus und den Schulhof werden gemeinsam erarbeitet, besprochen und umgesetzt. Die Essenbetreuung beim Schulfrühstück (Brotzeit e.V.) und die Einnahme des Mittagessens werden von GS und Hort gemeinsam betreut. Mittags werden die Klassenstufen 1 und 2 von den Erziehern begleitet, die Aufsicht für die Klassenstufen 3 und 4 übernimmt die Schule. Ständiger Informationsaustausch und Erläuterung von Methoden und pädagogischen Entscheidungen zwischen Klassenleiter und Erzieher, z.B. in Form eines Verbindungsheftes, gemeinsamer Besprechungen oder Hospitationen.Im Interesse der Kinder organisieren Klassenleiter und Erzieher eine planvolle und gewinnbringende Zusammenarbeit.Gemeinsame Durchführung von Elterngesprächen, um Einheitlichkeit zu signalisieren.Planung, Durchführung und Evaluation von gemeinsamen Höhepunkten, u.a. Projekte, Schulfest und individueller Vorhaben auf Klassenebene.Schulwanderungen und Schulfahrten führen Lehrer und Erzieher gemeinsam durch.Ganztagsangebote werden von Schule und Hort gewünscht, geplant, durchgeführt und gemeinsam regelmäßig evaluiert. Hierbei übernimmt der Hort einen Großteil der freizeitpädagogischen GTA-angebote am Nachmittag. Außerdem sind Erzieher am Vormittag durch zusätzliche Angebote im Rahmen von GTA in der Lernförderung integriert.













Die Hortleiterin arbeitet in der Gruppe der GTA-Koordinatoren der Schule mit, um eine optimale Planung und Abstimmung zwischen Grundschule und Hort zu garantieren.Gegenseitige Abstimmung auf organisatorische Abläufe und Zuständigkeiten, zum Beispiel Absprachen zum Thema Hausaufgabenerledigung.Es gibt eine gemeinsame Beteiligung von Schule und Hort an einem Projekt der UKS:
Mediationsprogramm „Kinder lösen Konflikte selbst“ mit Sozialkompetenz
der Kinder gegen Gewalt.

Weitere Punkte können auf Wunsch beider Seiten zu jeder Zeit ergänzt werden.



gez. gez. gez.
Hortleiltung Hortträger Schulleiterin


Leipzig, am 7.02.2020 (Originalvertrag liegt vor)

Kooperationsvereinbarung

zwischen der Theodor-Körner-Grundschule
und dem Hort der Theodor – Körner - Schule


Im Mittelpunkt steht für uns der Mensch, jeder einzelne mit all seinen Besonderheiten. In Würdigung seiner ganzen Person, seines Erlebens und seiner individuellen Lebenssituation begegnen wir ihm in tiefer Menschlichkeit und Achtsamkeit.


Die Kooperation zwischen Grundschule und Hort geht von gegenseitiger Achtung und Akzeptanz aus und hat zum Ziel, die Entwicklungsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten unserer Kinder weiter zu verbessern.
Die Spezifik jeder Einrichtung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.

Tätigkeitsfelder

Frau Altmann Frau Otto
   
Schulleiterin Hortleiterin
   
Leipzig Februar 2019