Schullaufbahnempfehlung in Klasse 6

Jeder Schüler erhält in Klasse 6 eine Schullaufbahnempfehlung ausgestellt. Sie ist Bestandteil der Gelenkfunktion, die die Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) haben soll. Die Bildungsempfehlungen erhalten die Schüler kurz vor Ende des zweiten Halbjahres der Klasse 6. 

Im Vorfeld werden in bestimmten Fällen Beratungsgespräche mit den Schülern und den Eltern durch den Kassenlehrer geführt.

Die Schullaufbahnempfehlung gibt eine Empfehlung ab, ob der Bildungsweg am Gymnasium fortgesetzt werden sollte oder ein Wechsel an die Mittelschule sinnvoll wäre.

Anders als die Bildungsempfehlung in der vierten Klasse hat die zweite Bildungsempfehlung keinen verbindlich lenkenden Charakter. Jeder Schüler des Gymnasiums, der das Klassenziel der 6. Klasse erreicht (also nicht verzetzungsgefährdet ist) darf selbstverständlich die 7. Klasse am Gymnasium weiter besuchen. Umgekehrt wird kein Oberschüler mit gymnasialer Schullaufbahnempfehlung gezwungen auf ein Gymnasium zu wechseln.

Das Ziel ist es, die Durchlässigkeit des Schulsystems in Sachsen zu erhöhen und einen Wechsel vom der Oberschule ans Gymnasium und umgekhert zu erleichtern. 

Eltern, Schüler und Lehrer sollten die "SLBE" als Gelegenheit sehen, die Richtigkeit der Wahl des Bildungsweges zu reflektieren.

 

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