Verhinderung/Entschuldigung von Schülerinnen und Schülern vom Schulbesuch

 
Gemäß der Schulbesuchsordnung gilt bei Verhinderung von der Schulpflicht eine Entschuldigungspflicht für die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler.
 
Diese Entschuldigungspflicht ist folgendermaßen zu erfüllen:
  1. am Tag der Verhinderung:
- Anruf bis 07:45 Uhr im Sekretariat der Oberschule (035265 15 30 50)
  oder per Mail an entschuldigung@osnue.lernsax.de (Name, Klasse, Dauer und Grund der Verhinderung sind     anzugeben).
- Krankmeldung über das Modul „Krankmeldungen“ im Schulmanager 

  1. spätestens am dritten Tag nach der Verhinderung:
- schriftliche, unterschriebene Entschuldigung beim Klassenlehrer oder im Sekretariat nachreichen
  Name + Klasse + Grund der Verhinderung auf Entschuldigung notieren
 

Wichtig:

Nur die Kombination aus Punkt 1 und 2 gilt als vollständige und wirksame Entschuldigung. Eine alleinige telefonische Abmeldung reicht nicht aus und kann als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden.

Bei häufigem oder längerem Fehlen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.

Wir bitten Schüler sowie Eltern um die gemeinsame und verantwortungsvolle Umsetzung dieser Regelungen.

 

 

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