steht grundsätzlich allen am Förderzentrum lernenden jungen Menschen offen
Besondere Aufmerksamkeit erfahren sozial benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, indem in der Schule
sozialpädagogische Hilfen angeboten und so ihre schulische Ausbildung sowie ihre soziale Integration gefördert werden.
Schulsozialarbeit unterstützt junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung,
ist ein Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 sowie §§ 13/13a SGB VIII.