Aktuelle Nachrichten und Informationen
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/28
Die Schulanmeldung für die Kinder (geboren 01.07.2020 - 30.06.2021), wohnhaft gemeldet in Stollberg (mit dem Ortsteil Hoheneck) und Niederdorf, findet in der Zeit vom 31.08.2026 - 04.09.2026 und vom 07.09.2026 - 11.09.2026 an unserer Schule statt. Die Anmeldung kann auch online erfolgen. Wir bitten Sie aber trotzdem noch mit Ihrem Kind zum vereinbarten Termin in die Schule zu kommen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde, den Nachweis über das Sorgerecht (wenn vorhanden), den Impfausweis Ihres Kindes, das Anmeldeformular und Ihre Schulanfängerin bzw. Ihren Schulanfänger mit.
Achtung Hinweis! Sollten Sie Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) anmelden, sind Sie laut SOGS §3 Abs.(3) verpflichtet, uns eine schriftliche Mitteilung darüber mit dem Namen der Schule in freier Trägerschaft bis zum 15.09.2026 per Post bzw. per E-Mail zuzusenden.
Warum ist eine Hausordnung so wichtig?
Das fragten sich am Anfang des Schuljahres die Kinder der Klasse 3a. Mit unserer Schulsozialarbeiterin Frau Kirsten überlegten sie gemeinsam was in einer Hausordnung stehen sollte und was nicht dorthin gehört. Verschiedene Aussagen sortierten die Kinder in Gruppenarbeit nach wahr oder falsch, z.B. „Bei Alarm verhalte ich mich ruhig.“ oder „Bei Alarm renne ich aus der Schule und gehe nach Hause.“ Am Ende des kleinen Projektes konnten sich alle Mädchen und Jungen „Hausordnungsprofi“ nennen.
Schulsozialarbeit kein Extra - sondern unverzichtbar
Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Kirsten unterstützt uns schon seit vielen Jahren. Nicht nur für Schüler und Schülerinnen ist sie eine beständige Ansprechpartnerin, ebenso für Lehrer, Lehrerinnen und alle Eltern. Hier finden Sie einen Bericht dazu, wie hilfreich Schulsozialarbeit ist.
Schulanfang am 15. August
Endlich war es soweit - viele Mädchen und Jungen waren in den Bürgergarten gekommen, um endlich in die Schule aufgenommen zu werden. Für diesen wichtigen Tag unserer Schulanfänger hatten die Kinder der 4. Klassen schon lange im voraus fleißig geprobt. Mit einem kurzweiligen Programm unterhielten sie nicht nur die Schulanfänger, sondern auch alle Eltern und Gäste. Nach der feierlichen Aufnahme in die Klassen 1a, 1b und 1c erhielt jeder Schulanfänger die schon lang ersehnte Zuckertüte.
Handyverbot an Grundschulen
Seit dem 1. Februar 2026 gilt an Sachsens Grundschulen und der Primarstufe der Förder- und Gemeinschaftsschulen ein Handyverbot. Das bedeutet für unsere Schüler und Schülerinnen, dass jegliche Endgeräte, wie Smartphones, Tastentelefone, Smartwatches und Tablets im gesamten Schulgebäude und Schulgelände verboten sind. Kindern, die ein mobiles Endgerät für den Schulweg benötigen, ist es erlaubt, dieses im Ranzen mitzubringen. Während der Zeit des Schulbetriebs bleibt dieses Gerät stumm- oder ausgeschalten. Bei medizinischer Notwendigkeit werden in Absprache mit der Schulleitung Ausnahmeregeln vereinbart.
Unter folgenden Links können Sie sich auch online über das Handyverbot informieren.

