Hausordnung der 122. Grundschule "Am Palitzschhof"

1. Unterrichtspflicht

·         Jeder Schüler hat seiner Pflicht zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts pünktlich nachzukommen. Gesetzliche Grundlagen dafür sind das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen vom 3. Juli 1991, die Verordnung für Grundschulen vom 3.August 2004 und die Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994.

·         Alle Schüler bereiten sich gewissenhaft auf den Unterricht vor. Dies umfasst die Erstellung der Hausaufgaben und die Bereitstellung der Unterrichtsmittel.

·         Im Falle des Nichterscheinens in der Schule melden Eltern ihr Kind bis 9.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule (Tel.: 2843193 / Anrufbeantworter oder E-Mail: dresden-122grundschule.de) ab. Geschieht dies nicht, so wird durch das Sekretariat der Grund der Abwesendheit des Kindes geprüft.

 

2. Unterrichtszeiten

·         An der Schule gelten folgende Stunden- und Pausenzeiten:

1.

07.30 Uhr

bis

08.15 Uhr

2./3.

08.30 Uhr

bis

10.05 Uhr

 

Hofpause

4.

10.30 Uhr

bis

11.15 Uhr

5.

11.25 Uhr

bis

12.10 Uhr

6.

12.20 Uhr

bis

13.05 Uhr

7.

13.05 Uhr

bis

13.50 Uhr

·         Alle Schüler sind pünktlich (15 Min. vor Unterrichtsbeginn) im Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor.

·         Der Einlass zum Unterricht zur ersten Stunde erfolgt ab 7.15 Uhr.

·         Die Fahrschüler gehen in den Frühhort.

·         Die Garderobe und die Straßenschuhe der Schüler sollen an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden.

·         Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Klingeln nicht im Klassenzimmer, so meldet dies ein Schüler im Sekretariat oder im Nachbarklassenzimmer.

 

3. Ablauf des Unterrichtstages

·         Jeder Schüler hat den Weisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.

·         Der Unterricht darf durch fremde Personen nicht gestört werden.

·         Die Schüler verhalten sich in allen Räumen und Gängen des Schulhauses diszipliniert, ruhig und umsichtig. Sie rennen nicht und sind besonders vorsichtig beim Begehen der Treppen.

·         Fenster dürfen nur von Erwachsenen geöffnet und geschlossen werden.

·         Jede Klasse bestimmt pro Woche einen Ordnungsdienst, der am Stundenende für eine saubere Tafel und ein ordentliches Verlassen des Unterrichtsraumes sorgt.

·         Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler das Schulgelände zügig und achten darauf, alle persönlichen Dinge mitzunehmen.

·         Die Klassenzimmer werden nach dem Unterricht verschlossen.

·         Besonders schwere Bücher und andere Arbeitsmaterialien dürfen nach Absprache mit den Lehrern in der Schule verbleiben.

·         In den Hofpausen begeben sich die Kinder zum Pausenspiel in gegenseitiger Rücksichtnahme auf den Pausenhof. Es wird nicht getobt. Der Schulgarten wird nicht betreten.

·         Auf dem Schulhof haben Radfahren, Schneeballwerfen und das Anlegen von Schlitterbahnen zu unterbleiben.

·         Sollte eine Hofpause, zum Beispiel aus Witterungsgründen, nicht möglich sein, halten sich die Schüler im Klassenzimmer auf. Der Aufsichtslehrer entscheidet, ob eine Hof oder Hauspause durchgeführt wird und zeigt es an.

·         Die Mädchentoilette wird nur von Mädchen und die Jungentoilette nur von Jungen betreten und einzeln benutzt. Nach Benutzung der Toilette wird gespült. Es wird stets auf Sauberkeit geachtet. Mit dem Toilettenpapier muss sorgsam umgegangen werden.    Die Toiletten- und Waschbecken dürfen nicht verstopft werden.

·         Schultaschen werden in den Pausen aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Flur abgestellt.

·         Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern, oder mit Genehmigung des Klassenlehrers oder des aufsichtsführenden Lehrers verlassen werden.

        In der Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur / Regionalstelle Dresden sowie mit dem Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Dresden darf sich im Schulgebäude und –grundstück der Schulbegleit-Hund Flax aufhalten.

 

4. Ordnung und Sicherheit

·         Die Schüler verhalten sich diszipliniert gegenüber Mitschülern, Lehrern und Erziehern im Unterricht, während der Pausen und in den außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

·         Für alle Schüler besteht eine gesetzliche Unfallversicherung.

·         Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Schulweg, auf das Schulgelände für die Zeit des Unterrichts und den dazugehörigen Pausen sowie auf Unterrichtsveranstaltungen außerhalb der Schule.

·         Der Schulweg der Schüler unterliegt dem Sorgerecht der Erziehungsberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes.

·         Ist nach einem Unfall ein Arztbesuch notwendig, so ist der Unfall unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen. Die Aufnahme einer Unfallmeldung ist im Interesse des Verunfallten erforderlich.

·         Die Unfallmeldung gehört zu den Pflichten des Geschädigten, des Lehrpersonals bzw. der Erziehungsberechtigten.

·         Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass er Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt und anderen Personen weder sachlichen noch gesundheitlichen Schaden zufügt. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig entstandenen Schäden von Eigentum werden die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.

·         Diebstähle sind schriftlich im Sekretariat zu melden und von den Erziehungs-berechtigten bei der Polizei anzuzeigen. Für zur Schule mitgebrachte Gegenstände, die im Unterricht nicht benötigt werden, besteht im Falle eines Diebstahls kein Regressanspruch. Bei Geldverlusten gibt es grundsätzlich keinen Schadenersatz.

·         Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Sie können vom Eigentümer dort abgeholt werden.

·         Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

·         Stellplätze für Fahrräder stehen auf dem Schulhof nur begrenzt zur Verfügung, für diese Plätze besteht weder ein Rechtsanspruch noch eine Schadenersatzverpflichtung.

·         Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit bzw. Pflichtverletzung der Schüler entstehen, sind die Schüler (bzw. deren Eltern) selbst verantwortlich. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung wird der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter zur Verantwortung gezogen.

·         Das Hausrecht übt der Schulleiter aus, in Abwesenheit die Stellvertreterin.

·         Werbung und Warenverkauf sind untersagt. Ausnahmen legt die Schulleitung fest. Gleiches gilt für das Aushängen und Verteilen von Plakaten, Umfragen zur Informationsgewinnung sowie Sammlungen jeglicher Art.

·         Das gesamte Schulgelände, das Schulhaus und die Turnhalle sind rauchfreie Zone.

·         Alkoholische Getränke und der Besitz bzw. die Einnahme von Drogen und Rauschmitteln sind nicht erlaubt und werden geahndet.

·         Gleiches gilt für den Besitz und den Umgang mit gefährlichen und verbotenen Gegenständen sowie Waffen.

·         Alle Schüler tragen mit zur Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit im Schulgelände bei, indem sie die Außen- und Sportanlagen pfleglich und funktionsgerecht behandeln. Festgestellte Schäden sind unverzüglich dem Schulpersonal anzuzeigen.

·         Abfälle und Papier sind durch den Verursacher selbst umweltgerecht zu entsorgen.

·         Schüler, die wiederholt und in besonderem Maße gegen die allgemeinen Sauberkeits- und Hygieneregeln verstoßen, können zur Beseitigung dieser Verunreinigungen herangezogen werden.

·         Erforderlich ist eine schonende, pflegliche und bestimmungsgemäße Behandlung der Einrichtung und allen Inventars. Bei Sachbeschädigungen am Gebäude, der Ausstattung und der Außenanlagen wird auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz verlangt.

·         Körperverletzungen, Personenmissbrauch, Hausfriedensbruch und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten können polizeilich angezeigt und die strafrechtliche Verfolgung kann beantragt werden.

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