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Copyrigth - der Schutz von Namen und MarkenEs gibt verschiedene Möglichkeiten, geschaffene Signets oder Logos vor unberechtigter Benutzung oder "Ideenklau" zu schützen. Prinzipiell ist jede künstlerische Designarbeit, sollte sie eine Neuschöpfung und kein Plagiat sein, geschützt. Nur wie kann es nachgewiesen werden und zu Not auch eingeklagt werden. Vier mögliche Wege mit verschieden starken Schutzmechanismen sind möglich. |
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Es gibt heute Marken die einfach unantastbar sind, wie z.B. Coca Cola, Pepi, adidas, Apple, Microsoft oder Mercedes. Hier wird sich keiner trauen diese zu kopieren oder auch nach einer Ablauffrist zu fragen. Wird jedoch ein Signet oder Logo als Marke eintragen, so gilt dies nur für den jeweils angegebenen Geschäftsbereich. So kann die Marke "Mars" in der Schokoladenindustrie geschützt sein. Für einen Anbieter von Computern als Signet oder Logo weiter zur Verfügung stehen. Die vierte Möglichkeit ist die Eintragung als Geschmacksmuster. Hier ist es auch möglich schon Entwürfe schützen zu lassen. Die Gebühren für die Anmeldung als Geschmacksmuster sind auch nicht ganz so hoch. Der Schutz ist aber auch nicht so zwingend, wie bei einer Marke. Genaue Auskünfte über Gebühren Anmeldeverfahren und Bedingungen kann man beim Patentamt unter der Webadresse: http://www.patentamt.de erfahren. | |||||||||
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