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Copyrigth - der Schutz von Namen und Marken

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, geschaffene Signets oder Logos vor unberechtigter Benutzung oder "Ideenklau" zu schützen. Prinzipiell ist jede künstlerische Designarbeit, sollte sie eine Neuschöpfung und kein Plagiat sein, geschützt. Nur wie kann es nachgewiesen werden und zu Not auch eingeklagt werden. Vier mögliche Wege mit verschieden starken Schutzmechanismen sind möglich.

Markensignet

Beschreibung zur Nutzung des Markensignets

Copyrightsignet

Das Anbringen des Copyrightsymbol "©" ist eine im wahrsten Sinne symbolische Handlung. Es kostet nicht und soll andere Nutzer aufmerksam machen, dass dieses Zeichnen nicht kopiert werden darf. Mit ihm ist aber kein einklagbarer Schutz verbunden. Es also mehr eine moralischer Appell.

Signet für eine Marke

™ steht für "Trademark" - also für die Kennzeichnung einer Marke. Um ein Signet oder Logo zu einer Marke zu erheben, ist es notwendig diese beim Patentamt anzumelden und zu schützen.

Signet für eine registrierte Marke

Das ® bedeutet "Registered Trademark" - was mit eingetragenen Warenzeichen übersetzt werden kann. Das verfahren gleicht dem des TM - Zeichen. Natürlich werden für die Registrierung der Marken Gebühren erhoben (ca. 600 DM) und der Schutz ist zeitlich begrenzt auf 10 Jahre. Er kann danach verlängert werden. Dafür besteht für mit ™ und ® gekennzeichnete Signets und Logos auch ein Schutz, der vor Gericht eingeklagt werden kann.
Es gibt heute Marken die einfach unantastbar sind, wie z.B. Coca Cola, Pepi, adidas, Apple, Microsoft oder Mercedes. Hier wird sich keiner trauen diese zu kopieren oder auch nach einer Ablauffrist zu fragen. Wird jedoch ein Signet oder Logo als Marke eintragen, so gilt dies nur für den jeweils angegebenen Geschäftsbereich. So kann die Marke "Mars" in der Schokoladenindustrie geschützt sein. Für einen Anbieter von Computern als Signet oder Logo weiter zur Verfügung stehen. Die vierte Möglichkeit ist die Eintragung als Geschmacksmuster. Hier ist es auch möglich schon Entwürfe schützen zu lassen. Die Gebühren für die Anmeldung als Geschmacksmuster sind auch nicht ganz so hoch. Der Schutz ist aber auch nicht so zwingend, wie bei einer Marke. Genaue Auskünfte über Gebühren Anmeldeverfahren und Bedingungen kann man beim Patentamt unter der Webadresse: http://www.patentamt.de erfahren.
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