Begriff: Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind an fast allen Stellen des täglichen modernen Lebens anzutreffen. Sei es beim bargeldlosen Bezahlen, beim Benutzen von Payback-Karten, beim Einwählen ins Internet bzw. dem Surfen darin, beim Anrufen von Freunden oder Bekannten oder gar dem Nachgehen privater Interessen am Arbeitsplatz, fast immer hinterlässt man Daten über sich selbst, welche andere sich zueigen machen können und später für sich nutzen.
Überall wo man seine Daten hinterlassen kann, werden sie von Firmen aufgefangen und an Unternehmen wie die Schufa weitergeleitet.
Für den Verbraucher hat dies mehr Nach- als Vorteile, da damit seine Privatsphäre einsichtig wird und er auf Schritt und Tritt verfolgt wird. Damit wird das verhasste Prinzip des Kontrollstaates wieder reell. Für die Firmen, die diese Verfolgung der Bevölkerung durchführen ist dies allerdings mehr als praktisch, denn sie können damit ihr Angebot auf die Bedürfnisse des Kunden zuschneiden und spezieller ihre Produkte entwickeln, aber auch sichergehen, dass der Kunde Kreditfähig ist oder seine Daten wahrheitsgemäß angegeben hat.

RFID: Radiofrequenz-Identifikation
Abkürzung für Radiofrequenz-Identifikation, Technologie zur berührungslosen Identifikation, Steuerung und Verfolgung von Waren u. a. Objekten mithilfe von Radiowellen. Ein RFID-System besteht aus einem Transponder, Funketikett oder Smart-Label genannten Mikrochip mit Antenne und einem mobilen oder stationären Lesegerät. Sendet ein RFID-Lesegerät ein Funksignal aus, antworten in der Nähe befindliche Transponder, indem sie die auf ihnen gespeicherten Daten (z. B. Artikelnummer, Zugangscode) an die Lesestation übermitteln. Der mögliche Leseabstand von RFID-Systemen beträgt wenige Zentimeter bis einige Meter.
 
Anwendung von Radiofrequenz-Identifikation
Seit einem Jahr testet die Metro-Gruppe (Kaufhof Galeria, Saturn, Media Markt, real, Praktiker, extra und andere) im Extra-Future-Store in Rheinberg bei Duisburg und anderswo so genannte "RFID-Tags" unter einigen Preisetiketten und in den Payback-Kundenkarten. Hier läuft ein Feldversuch, dessen Folgen noch nicht abschätzbar sind.
Weitere Anwendungsorte:
- Europäische Zentralbank
- Fußball-Weltmeisterschaft
Hersteller von RFID-Chips
- Philips
- Texas Instruments (TI)
Schufa: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Die SCHUFA verfügt über 317 Millionen Einzeldaten zu 59 Millionen Personen. Dieser Datenbestand ist einzigartig - sowohl in seiner Aktualität als auch in der Reichweite. Die Leistungspalette der SCHUFA reicht von der "klassischen Auskunft" bis hin zum hoch komplexen Decision Support System.
1927 wurde die erste "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", kurz SCHUFA, gegründet. Seit 2000 sind die bisherigen acht SCHUFA-Gesellschaften in der SCHUFA HOLDING AG vereint. Unter deren Dach fließen Angaben über Geschäfte zusammen, die mit Kredit zu tun haben. Sie bewahrt diese Angaben nach den Regeln des Datenschutzes auf und kann sie bei berechtigtem Bedarf meistens binnen Sekunden zur Verfügung stellen.
Die SCHUFA HOLDING AG ist ein führender Informations- und Serviceprovider für die Kreditgebende Wirtschaft. Sie schützt ihre Kunden vor Kreditausfällen und die Verbraucher vor übermäßiger Verschuldung. Die SCHUFA ermöglicht Kredite.
Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern wollen wir die konsequente Neuausrichtung unserer Dienstleistungen und Strukturen vorantreiben.
Schutz von personenbezogenen Daten
Als personenbezogene Daten gelten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Welche Daten von Personen, wie lange von welchen anderen Personen erfasst und abgespeichert werden dürfen, hängt grundsätzlich aufgrund des Persönlichkeitsschutzes jedes einzelnen (verfassungsmäßiges Recht auf informationelle Selbstbestimmung) von der Einwilligung der jeweiligen Person ab. Eine Erfassung und Weitergabe von personenbezogenen Daten ist jedoch ohne eine solche Einwilligung gänzlich untersagt. Die Erfassung von anonymen Daten und Daten von nicht natürlichen Personen (z. B. Unternehmen) ist hingegen auch ohne Einwilligung zulässig.
Von wem und unter welchen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Daten erhoben werden?
- Behörden der Strafverfolgung (Polizei, Zoll, ...)
- Schufa
- bei Kaufverträgen
Wie kann man sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchsetzten?
§ 5 Rechte des Betroffenen
(1) Der Betroffene hat nach Maßgabe dieses Gesetzes ein Recht auf
1. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (§ 18),
2. Berichtigung, Löschung und Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten (§§ 19 bis 21),
3. Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten (§ 22),
4. Schadensersatz (§ 23),
5. Anrufung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten (§ 24),
6. Auskunft bei automatisierten Einzelentscheidungen (§ 34 Abs. 3).
(2) Die in Absatz 1 genannten Rechte können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.
(3) Sind an einer Verarbeitung der Daten des Betroffenen mehrere Stellen beteiligt,
kann er sich an jede dieser Stellen wenden. Diese ist verpflichtet, das Vorbringen
des Betroffenen an die Stelle weiterzuleiten, die seinem Begehren Rechnung tragen
kann. Der Betroffene ist über die Weiterleitung zu unterrichten.
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