Objektspezifische Regelung nach Punkt 3 der Dienstordnung
Brandschutzordnung / Gefahren der Landeshauptstadt Dresden vom 28.07.2004
für das Pestalozzi-Gymnasium Dresden
Pestalozziplatz 22, 01127 Dresden
Ruf: 0351-894 130 / Fax: 0351-894 1320 / E-Mail: pestalozzi.gymnasium@web.de


1 Geltungsbereich

Diese Verhaltensanweisung untersetzt die „Dienstordnung über den Brandschutz und Maß- nahmen bei Gefahrensituationen in den Organisationseinheiten der Landeshauptstadt Dresden“ und regelt das Verhalten der in dem Pestalozzi-Gymnasium untergebrachten Schüler, Beschäftigten und Besucher bei Bränden und in Gefahrensituationen. Sie ist ergänzender Teil der Hausordnung.

2 Objektverantwortlich

Schulleiter Herr Barthel, Zi. 313
bei Abwesenheit
stellv. Schulleiterin, Frau Hultsch, Zi. 315

3 Brand- und Gefahrenverhütung

Der Umgang mit Feuer und offenem Licht in allen Räumen und Örtlichkeiten ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen kann der Objektverantwortliche festlegen. Es besteht Rauchverbot im gesamten Schulgebäude und auf dem kommunalen Schulgrundstück.
Mängel und besondere Auffälligkeiten an der Einrichtungen und den darin befindlichen Sachen sind unverzüglich dem Hausmeister bzw. Objektverantwortlichen anzuzeigen.

4 Flucht- und Rettungswege

Der Flucht- und Rettungsweg, welcher in den aushängenden Flucht- und Rettungswegplänen festgelegt ist, führt über die Flure und Treppenhäuser. In diesen Wegen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden.
Die Flucht- und Rettungswege sowie die Zufahrt zum Objekt sind ständig in voller Breite freizuhalten!

5 Melde- und Löscheinrichtungen

Im Gebäude befindet sich eine hausinterne Brandmeldeanlage.
Bei Brand/Gefahr ist umgehend der Gebäudealarm auszulösen. Die Auslösestelle der Gebäudealarmierung (Hausalarm - blaues Kästchen – Schlagscheibe mit Aufschrift „Feuer“) befinden sich in jeder Etage.
Unabhängig dieser Alarmierung ist folgend sofort der Notruf abzusetzen.
Handfeuerlöscher befinden sich in jeder Etage sowie in Ph-, Ch-, Inf-, TC-Räumen.
Für Brände an Computern sind CO2 –Löscher zu nutzen.
Benutzte Feuerlöscher sind dem Hausmeister zu übergeben und dürfen nicht wieder an ihren Standort zurückgebracht werden.

6 Notrufnummern

Standorte der Telefone in der Schule: Sekretariat, Schulleitung, Lehrerzimmer.
Bei Feststellung eines Brandes ist dieser unverzüglich der Feuerwehr anzuzeigen:

Notruf: 112 mit Angabe
wo brennt es,
was brennt,
sind Menschen verletzt oder in Gefahr,
wer meldet den Brand.


Danach ist unverzüglich der Objektverantwortliche des Gebäudes zu informieren und folgend das Schulverwaltungsamt Dresden (0351-488 92 28) sowie gleichfalls bei Bränden im Rat- haus Landeshauptstadt Dresden das SG Versicherungsverwaltung 488 30 48 oder 488 26 18.

Der Objektverantwortliche entscheidet über das Absetzen ggf. weiterer Notrufe.

Notrufnummern:

Polizei – Ruf: 110 und Feuerwehr/Rettungsdienst – Ruf - 112

Polizeidirektion Dresden, Kriminaldauerdienst
Schießgasse 7 in 01067 Dresden, Ruf: 4832082/Fax: 4832290

Polizeidirektion Dresden-Nordwest
Osterbergstraße 24, 01127 Dresden, Ruf: 897 680

Giftinformationszentrum für Bundesland Sachsen
Nordhäuser Str. 74 in 99089 Erfurt, Ruf: 0361-73 07 30

Nächstgelegener Durchgangsarzt (D-Arzt) – Unfallchirurgie
Herr Dr. med. Kuss, Wurzener Straße 5, 01127 Dresden,
Ruf: Dresden 852 2217

Nächstgelegenes Krankenhaus:
Krankenhaus Dresden-Neustadt, Industriestraße 40,
01129 Dresden
Aufnahme/Information – Ruf: Dresden 8560

Funktaxi Dresden – Taxi-Zentrale e. G. – Ruf: 211 211

Störungsmeldung
Gas: 860 3333
Wasser 860 2222
Energie 860 8686
Fernwärme 860 6161

7 Verhalten bei Bombendrohung

Umgehende Meldung einer Bombendrohung an die Polizei. Die Polizei bzw. der Objektver- antwortliche legen die notwendigen Maßnahmen fest. Anschließend ist vom Empfänger der Bombendrohung das Erfassungsblatt (Dienstordnung 1.40 LH DD) auszufüllen und dem Objektverantwortlichen zu übergeben, um es der Polizeibehörde zuzustellen sowie nach verwaltungsrechtlichen Bestimmungen die Meldung eines „Besonderen Vorkommnisses“ an SMK und SBA D vorzunehmen.

8 Verhalten im Brand- bzw. Gefahrenfall / In Sicherheit bringen

Bei Ertönen des Notsignals (Dauerklingelton oder Sirenenhupe) haben alle Beschäftigte unter Mitnahme aller Schüler, Handwerker oder sonstigen Personen sofort das Gebäude zu verlas-sen und sich umgehend zum Sammelplatz zu begeben. Die Rollstuhlfahrer werden durch den Einzelfallhelfer mit Unterstützung anderer Schüler getragen.
Ertönt kein Signalton bei Auftreten eines Brand-/Gefahrenfalls ist durch „lautes Rufen“ zu alarmieren. Vor Verlassen des Gebäudes sind Fenster zu schließen. Türen sind zu schließen, aber nicht zu verschließen. Klassenbuch mitnehmen.

Ist der Flucht- und Rettungsweg versperrt, verbleiben die Schüler / Mitarbeiter in den Zimmern und schließen Fenster und Türen. Über Lichtsignale oder Bewegen am Fenster machen die Schüler / Mitarbeiter auf sich aufmerksam.
Der Objektverantwortliche oder eine von ihm benannte Person, sowie die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste haben im Brand-/Gefahrenfall Weisungsbefugnis. Gleiches gilt für die Aufhebung des Alarmes.

Die Einfahrt für die Feuerwehr/Rettungsfahrzeuge erfolgt über Hoftor Weinböhlaer Straße, die Flächen für die Einfahrt und der Wendebereich sind ständig frei zu halten. Auf dem Schulhof ist das Parken verboten, Ausnahmen gelten für Liefer-/Versorgungsfahrzeuge beim Be- und Entladen.

9 Sammelstelle

Zentraler Sammelpunkt ist der auf dem Schulhof.
Jeder Lehrer hat nach Eintreffen an der Sammelstelle unverzüglich die Anwesenheit der Schüler seiner Klasse / seines Kurses festzustellen und meldet sich beim Schulleiter. Dieser stellt folgend die Anwesenheit aller auf dem Sammelplatz fest. Bei Feststellung von fehlenden, vermissten Personen teilt dies der Schulleiter dem Einsatzleiter der Feuerwehr mit. Der Schulleiter weist den Einsatzleiter auf Besonderheiten (Rollstuhlfahrer) hin.

10 Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Material befindet sich in folgenden Räumen: Sekretariat, Ch-Vorbereitungsraum, T/C-Raum. Die entsprechenden Räume sind mit dem Aufkleber – Weißes Kreuz auf grünem Untergrund – gekennzeichnet.

11 Sonstige Besonderheiten

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!
Löschversuche ohne Gefährdung der eigenen Person unternehmen.
Im Brandfall keine Aufzüge benutzen.

Piktogramme und Sicherheitshinweise dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden.
Die Aushänge „Rettungswegepläne“, „Verhalten im Brandfall“ sowie „Alarmpläne“ sind Bestandteil dieser objektspezifischen Regelung.

Die Aufstellung und Benutzung privater elektrischer Betriebsmittel darf nur mit Zustimmung des Schulleiters erfolgen. Die über Steckvorrichtung betriebenen Geräte müssen eine gültige Prüfplakette haben. In Brand geratene elektrische Betriebsmittel sind vom Netz zu trennen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Aufzugs- und lüftungstechnische Anlagen sind vor der Wiederinbetriebnahme nach einem Brandschaden durch Sachkundige bzw. Sachverständige zu überprüfen.


Dresden, 04.11.2008
Barthel
Schulleiter