Hinweis: Der Auswahlassistent unterstützt Sie darin, die für Ihren Einsatzzweck relevanten Informationen zu finden. Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen und Sie erhalten passende Hinweise zur rechtlichen Situation, zur Beschaffung oder zum Ausleihen von Drohnen für den schulischen Einsatz.
Beim Einsatz von Drohnen in geschlossenen Räumen (z. B. Turnhalle, Klassenzimmer oder Aula) gelten vereinfachte rechtliche Bedingungen. Die EU-Drohnenverordnung und die Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) gelten ausdrücklich nur für den Betrieb im Luftraum – in geschlossenen Räumen entfallen daher:
Auch wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht, sollte die verantwortliche Lehrkraft über Erfahrung im Umgang mit Drohnen verfügen. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 vermittelt wichtige Grundlagen zu Flugsicherheit, technischem Verständnis und Gefahrenvermeidung – Kenntnisse, die auch beim Indoor-Einsatz nützlich sind.
Für den Indoor-Einsatz von Drohnen bestehen keine Mindestalter-Vorgaben durch die EU-Drohnenverordnung oder vergleichbare Regelwerke.
Zu beachten sind jedoch die Altersempfehlungen der Hersteller, die sich aus der EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) bzw. den allgemeinen Vorgaben der Produktsicherheit ergeben. Diese Angaben stellen keine gesetzliche Mindestaltergrenze dar, geben aber wichtige Hinweise zur altersgerechten und sicheren Handhabung und sollten bei der Auswahl der Drohne berücksichtigt werden.
Auch im Indoor-Betrieb können ungeschützte Propeller bei direktem Kontakt mit Haut oder Haaren Schnitt- und Schürfverletzungen verursachen. Bei den im Schulkontext üblichen Mikrodrohnen (≤ 250 g) ist das Verletzungspotenzial gering, sollte aber nicht unterschätzt werden:
Die Lehrkraft trägt die Verantwortung für einen sicheren und kontrollierten Betrieb. Erfahrung im Umgang mit der Drohne minimiert Unfallrisiken und ermöglicht einen reibungslosen Unterrichtsablauf.
Klären Sie mit der Schulleitung und dem Hausmeister die Nutzung größerer Räume (Turnhalle) und eventuelle Sicherheitsvorkehrungen.
Beim Einsatz von Drohnen im Freien gelten die Vorgaben der EU-Drohnenverordnung und des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Die nachstehenden Hinweise basieren auf den offiziellen LBA-Informationen und sind auf den schulischen Kontext angepasst.
Wer eine Drohne ab 250 g oder eine Drohne mit Kamera oder anderen Sensoren, die zur Erfassung personenbezogener Daten geeignet sind, (auch unter 250 g) im Freien betreibt, muss sich als UAS-Betreiber (Unmanned Aerial Systems) registrieren:
Die Registrierung kann durch Privatpersonen oder juristische Personen erfolgen. Für Schulen kommen als Betreiber in Frage: Freistaat Sachsen (über LaSuB), der kommunale Schulträger, ein Förderverein.
Der Fernpilot (wer die Drohne tatsächlich steuert) benötigt je nach Drohnenklasse:
Kosten: 25 € für den Kompetenznachweis A1/A3 (Online-Prüfung beim LBA)
Für jede Drohne im Außeneinsatz ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (§ 43 LuftVG).
Bei der Anschaffung von Drohnen für den Indoor-Einsatz in der Schule sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, um einen nachhaltigen und erfolgreichen Einsatz im Unterricht zu gewährleisten.
Für den Indoor-Einsatz empfehlen sich Drohnen unter 250 Gramm. Diese Gewichtsklasse bietet praktische Vorteile: Sie sind leichter zu handhaben, bergen ein geringeres Verletzungsrisiko und sind kostengünstiger. Ein vollständiger Propellerschutz ist für den Schuleinsatz unverzichtbar.
Für den Einsatz im Informatikunterricht sollten die Drohnen programmierbar sein. Ideal sind Modelle, die über kindgerechte visuelle Programmiersprachen (Blockprogrammierung) angesteuert werden können. Dies ermöglicht einen niedrigschwelligen Einstieg in die Programmierung und kann später auf textbasierte Sprachen wie Python erweitert werden.
Der Schulalltag stellt besondere Anforderungen an die Robustheit. Achten Sie darauf, dass Ersatzteile (Propeller, Motoren, Akkus) verfügbar und kostengünstig sind. Drohnen mit modularem Aufbau erleichtern Reparaturen.
Bei kleineren Indoor-Drohnen sind Flugzeiten von etwa 10 Minuten üblich. Für den Klasseneinsatz sind daher mehrere Akkus pro Drohne sinnvoll. Bedenken Sie die Ladezeit und prüfen Sie, ob Mehrfach-Ladestationen verfügbar sind.
Für projektorientierten Unterricht in Kleingruppen (2–3 Schüler pro Drohne) haben sich Sets von 6–8 Drohnen bewährt. Kalkulieren Sie neben den Anschaffungskosten auch:
Prüfen Sie die Kompatibilität mit der vorhandenen IT-Infrastruktur Ihrer Schule. Achten Sie auf DSGVO-konforme Software ohne Zwang zur Registrierung oder Datenweitergabe an Drittanbieter. Vermeiden Sie Modelle, die eine Cloud-Anbindung voraussetzen.
Indoor-Drohnen können unter entsprechenden Bedingungen an den unten genannten MPZ ausgeliehen werden. Diese Option eignet sich für kleinere Projekte oder zur ersten Erprobung im Unterricht. Wesentliche Eckpunkte:
Mehr dazu erfahren Sie nach Kontaktaufnahme.
Für umfangreichere Unterrichtssequenzen empfiehlt sich die Ausleihe eines Drohnen-Sets. Diese werden mit fachlicher Begleitung durch einen MPZ-Mitarbeiter ausgeliehen, der vor Ort bei technischen Herausforderungen unterstützt.
Um Drohnen für Ihren Unterricht auszuleihen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen MPZ auf:
MPZ Vogtlandkreis
Dr.-Friedrichs-Str. 37 (Eingang Karl-Liebknecht-Str., Gebäude Sparkasse), 08606 Oelsnitz
Telefon: 037421 727093 (Sekretariat) · 037421 729177 (Medienpädagogik-Beratung)
E-Mail: kontakt@mpz-vogtlandkreis.de
Website: www.mpz-vogtlandkreis.de
MPZ Zwickau
Verwaltungszentrum Werdauer Straße 62, Haus 9, Eingang C, EG, 08056 Zwickau
Telefon: 0375 4402-23531 oder 0375 4402-23532
E-Mail: info@mpz-zwickau.de
Website: www.mpz-zwickau.de
Beim Betrieb von Drohnen im Freien gelten die Vorgaben der EU-Drohnenverordnung. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Wer eine Drohne beschafft und über deren Einsatz bestimmt, gilt als Betreiber (vergleichbar mit dem Halter eines KFZ):
Als Betreiber kommen verschiedene Optionen in Frage:
→ Zur LBA-Betreiberregistrierung
Der Fernpilot (wer tatsächlich steuert) benötigt je nach Drohnenklasse einen Nachweis:
| Klasse | Gewicht | Kompetenznachweis | Kosten |
|---|---|---|---|
| C0 | unter 250 g | nur Bedienungsanleitung lesen (A1/A3 empfohlen!) | – |
| C1 | unter 900 g | EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Pflicht) | 25 € |
| C2 | unter 4 kg | A1/A3 + ggf. A2-Zeugnis (für <30 m Abstand) | 25 € + ca. 200 € |
Wichtig: Das Gewicht ist entscheidend für die Nachweispflicht – nicht ob eine Kamera vorhanden ist (diese ist nur für die Registrierungspflicht relevant).
→ Zum LBA-Training und Prüfung
Drohnen unter 250 g (Klasse C0) bieten für den Schuleinsatz die größte Flexibilität:
Als Betreiber (Halter) müssen Sie sich registrieren:
Als Fernpilot (Steuerer) benötigen Sie den Kompetenznachweis:
Vor jedem Flug:
Hintergrundinformationen:
Beim Verleih von Drohnen sind zwei Rollen zu unterscheiden – vergleichbar mit Halter und Fahrer beim KFZ:
Einzelne Drohnen können in dem unten genannten MPZ ausgeliehen werden. Diese Option eignet sich für kleinere Projekte, Luftbildaufnahmen oder zur ersten Erprobung im Outdoor-Bereich.
Um Drohnen für Ihren Unterricht auszuleihen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen MPZ auf:
MPZ Chemnitz
Ritterstraße 7, 09111 Chemnitz
Telefon: 0371 5619050 (Sekretariat) · 0371 56190520 (Leitung)
E-Mail: mpz@schulen-chemnitz.de · Verleih: mpz-verleih@schulen-chemnitz.de
Website: www.mpz-chemnitz.de
Als Fernpilot (Steuerer) benötigen Sie den Kompetenznachweis:
Vor jedem Flug:
Hinweis: Die Betreiberregistrierung und Versicherung übernimmt das MPZ. Sie benötigen KEINE eigene e-ID.