Hinweise zu Förderungen von Teilnahmen an Klassenfahrten
Der Förderverein kann die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Humboldt-Schule bei Bedarf und Notwendigkeit finanziell unterstützen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, es ist eine zusätzliche Leistung des Fördervereins.
Hierzu ist es notwendig, folgende Punkte bei der Antragstellung zu beachten und einzuhalten:
Wir bitten um Beachtung und stehen jederzeit für Rückfragen, Hinweise oder Hilfen zur Verfügung.
Leipzig, im September 2016
-Der Vorstand-
Der Förderverein Humboldt- Gymnasium konzentriert seine ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auf schulische Maßnahmen und achtet auf Chancengleichheit.
Die Anträge auf Fördermittel können formlos gestellt werden. Zur Bearbeitung sollten die Fördermittelanträge folgende Punkte enthalten:
Der Förderverein bittet darum, die Förderanträge schriftlich einzureichen.
Für Auskünfte, Bestimmungen der Satzung des Fördervereins, Rechtsvorschriften und eventuelle steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Aspekte, steht der Vorstand entsprechend seiner Möglichkeiten und Aufgaben jederzeit zur Verfügung.
Er entscheidet nach Eingang des Förderantrags über die Förderfähigkeit, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wir bitten um Beachtung, das Förderanträge grundsätzlich nicht nachträglich gestellt werden können.
Der Vorstand