Vertrauenslehrer werden lt. SMVO §17,18 vom Schülerrat jeweils für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Der Vertrauenslehrer hat die Aufgabe, die Schülervertretung bei ihrer Tätigkeit zu beraten, sie zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten sowie Konflikten zwischen der Schülervertretung und der Schule zu vermitteln. Vertrauenslehrer können zu Sitzungen des Schülerrates hinzugezogen werden und sind über alle Veranstaltungen der Schülervertretung rechtzeitig zu unterrichten.