Förderverein

Gemeinsam sind wir strak!

Die ideelle und materielle Unterstützung der Johanna-Magdalena-Beyer-Schule ist Ziel und Anliegen unseres Fördervereins.

In Zeiten von Mittelknappheit ist die Arbeit eines Fördervereins essentiell. Wir helfen bei der Beschaffung von ergänzendem Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial, Sport- und Spielgeräten und übernehmen auch die Finanzierung schulischer Projekte.

Darüber hinaus unterstützen wir bei der Organisation und Durchführung von Schulveranstaltungen wie bspw. dem alljährlichen Sommerfest.

Wir freuen uns, wenn Sie Interesse an unserer Arbeit finden und uns – und damit unsere Kinder – ebenfalls unterstützen und fördern wollen.

Ihr Team des Fördervereins der Johanna-Magdalena-Beyer-Schule

Informationen zu unserem Verein

Satzung

In unserer Satzung können Sie sich vor Ihrem Beitritt über unsere Leitlinien informieren.

Beitragsordnung

Unserer Beitragsordnung können Sie die Richtlinien für Ihren Förderbeitrag entnehmen.

Beitrittsformular

Füllen Sie Ihr Beitrittsformular aus und schicken Sie dieses per Post oder E-Mail an uns (s. Kontakt).

Kontoverbindung

IBAN:
DE98 8306 5408 0005 2165 91 BIC: GENO DEF1 SLR
Paypal: foerderverein@gsg.lernsax.de

Anschrift

Förderverein der Grundschule Gießerstraße e.V.
Gießerstraße 6
04177 Leipzig

Mail

foerderverein@gsg.lernsax.de

Vorstände

Ria Bachmann
Karoline Möller
Julia Weigert

Vereinsregisternummer

Amtsgericht Leipzig
VR 7635

Unterlagen für die Anmeldung an der Schule

Bitte beachten Sie, dass wir einen Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht bei nicht verheirateten, getrennt lebenden bzw. geschiedenen Sorgeberechtigten benötigen.

Bei alleinigem Sorgerecht brauchen wie eine so genannte Negativbescheinigung. Sie haben noch keine Bescheinigung über die Alleinsorge – hier geht es zum Antrag.

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Zu Ihrer Kenntnis finden Sie hier noch die folgenden Informationen:

Wie kann ich Mitglied werden?

Jeder ist willkommen!

Für den Vereinsbeitritt füllen Sie 

  • einen formlosen, von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenen und begründeten Antrag,
  • die Schweigepflichtentbindung gegenüber der Kindertageseinrichtung und
  • wenn vorhanden Arztberichte oder andere Empfehlungen, die die Rückstellung Ihres Kindes befürworten.

Die Unterlagen zur Rückstellung können Sie im Sekretariat oder per Post einreichen.

Ob ein Kind zurückgestellt wird, entscheidet die Schulleitung. Ein Bescheid geht Ihnen voraussichtlich im Mai 2026 zu.

Dies gilt für alle von den Erziehungsberechtigten zur Schule angemeldeten Kinder, das heißt auch für „Kann-Kinder“ und Kinder, die vorzeitig angemeldet wurden. Ein „Zurückziehen“ der Schulanmeldung ist daher nicht möglich.de