Schulanmeldung

Herzlich willkommen!

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt: für Ihr Kind und Sie! Wir freuen uns, Sie hierbei von Anfang an als kompetenter Partner begleiten zu dürfen.

Sie haben von der Stadt Leipzig eine Aufforderung zur Schulanmeldung Ihres Kindes erhalten. Wenn Ihnen in diesem Schreiben auch die Johanna-Magdalena-Beyer-Schule als eine zuständige Schule genannt wurde, dann können Sie Ihr Kind gern bei uns zur Einschulung anmelden.

Auf dieser Seite haben wir für Sie alle relevanten Informationen und Dokumente zusammengetragen. Außerdem können Sie hier online einen Termin für die Anmeldung buchen, finden Informationen zur Rückstellung und der seit diesem Jahr möglichen Online-Anmeldung.

Unterlagen für die Anmeldung an der Schule

Bitte beachten Sie, dass wir einen Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht bei nicht verheirateten, getrennt lebenden bzw. geschiedenen Sorgeberechtigten benötigen.

Bei alleinigem Sorgerecht brauchen wie eine so genannte Negativbescheinigung. Sie haben noch keine Bescheinigung über die Alleinsorge – hier geht es zum Antrag.

Kann ich mein Kind früher oder später einschulen lassen?

Wenn Sie den begründeten Wunsch haben, Ihr Kind zurückzustellen, ist dennoch zunächst die Anmeldung an der Schule notwendig.

Bitte bringen Sie in diesem Fall folgende Unterlagen zur Schulanmeldung mit:

  • einen formlosen, von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenen und begründeten Antrag,
  • die Schweigepflichtentbindung gegenüber der Kindertageseinrichtung und
  • wenn vorhanden Arztberichte oder andere Empfehlungen, die die Rückstellung Ihres Kindes befürworten.

Die Unterlagen zur Rückstellung können Sie im Sekretariat oder per Post einreichen.

Ob ein Kind zurückgestellt wird, entscheidet die Schulleitung. Ein Bescheid geht Ihnen voraussichtlich im Mai 2028 zu.

Dies gilt für alle von den Erziehungsberechtigten zur Schule angemeldeten Kinder, das heißt auch für „Kann-Kinder“ und Kinder, die vorzeitig angemeldet wurden. Ein „Zurückziehen“ der Schulanmeldung ist daher nicht möglich.

Für eine Anmeldung eines Kann-Kindes nutzen Sie bitte die Formulare, die auch für die reguläre Schulanmeldung vorgesehen sind. Bitte vereinbaren Sie digital einen Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung beim Gesundheitsamt.
Bitte ermöglichen Sie Ihrem Kind die Teilnahme an unserer Vorschule. Dies ist unser Instrument, um die Schulreife Ihres Kindes überprüfen zu können.

Kann ich mein Kind auch digital an der Schule anmelden?

Erstmalig kann die Schulanmeldung in diesem Jahr sachsenweit auch digital über Amt24 erfolgen. Sie können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 digital anmelden. 

Die digitale Schulanmeldung kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben
  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen
  • es ist keine Beschulung an deiner öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht
  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.

 

Ein kurzer persönlicher Termin in der Schule ist trotzdem erforderlich, damit Masernschutz überprüft und der schuleigene Fragebogen entgegengenommen und besprochen werden kann. Unsere Schule wird Sie dann mit einem Terminvorschlag per E-Mail kontaktieren.

Terminbuchung für die Schulanmeldung