Schulanfänger

Termine für den Schulbeginn 2024/25

Ihr Kind ist zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 geboren? Dann wird es mit Beginn des Schuljahres 2024/25 schulpflichtig. Kinder, die nach diesem Zeitraum geboren sind, aber bis spätestens 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden und werden auf Grund der Anmeldung schulpflichtig.

Die Anmeldung der Kinder für das Schuljahr 2024/2025 findet am 07.09. und 12.09.2023 in der Zeit von 14 – 18 Uhr statt. Wir führen an diesem Tag auch einen Schulaufnahmetest durch. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit in die Schule.

Die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung erfolgt durch Kinder- und Jugendärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Informationen zur Terminvergabe werden zur Schulanmeldung bekannt gegeben.

Möchten Sie unsere Schule kennen lernen? Am 30.08.2023 haben Sie zum Tag der offenen Tür von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Gelegenheit dazu. Wir zeigen Ihnen gern unsere Schule und beantworten Ihre Fragen.

Der Schulstart rückt nun immer näher. Wir möchten den zukünftigen Schülern unserer 1. Klassen noch einmal im ABC-Club die Möglichkeit bieten, Schulluft zu schnuppern. Termine für den ABC-Club sind am 07.05., 14.05., 28.05. und 04.06.2024, jeweils von 15:15 Uhr bis 16:00 Uhr.
Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch oder per E-Mail spätestens 14 Tage vorher an. Mit Ihrer Anmeldung gilt die Teilnahme als bestätigt.

Am 13.05.2024 erhalten die Eltern der bei uns angemeldeten Schulanfänger den schriftlichen Bescheid zur Aufnahme ihres Kindes an unsere Schule.

Den ersten Elternabend führen wir am 05.06.2024 (18 Uhr) durch. Sie erhalten von uns eine schriftliche Einladung.

Die Schuleinführungsfeiern finden am 03. August 2024 10:00 Uhr und 11:00 Uhr statt.

Wann muss bzw. kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden?

Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

Wo melde ich mein Kind an?

Laut Schulgesetz hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er wohnt. Die Stadt Dresden hat gemeinsame Schulbezirke für mehrere Schulen festgelegt. Das heißt, die Eltern können innerhalb des Schulbezirkes wählen, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule dies zulässt.
Zu unserem Schulbezirk gehören die 89., 120., 122. und unsere 90. Grundschule.
Wünschen Eltern, dass ihr Kind eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besucht, können sie nach der im Schulbezirk erfolgten Anmeldung an der gewünschten Schule einen Antrag auf Aufnahme stellen.
Sie wissen nicht genau, in welchem Schulbezirk Sie wohnen? Sie erhalten im Grundschul-Finder der Stadt Dresden nach Eingabe Ihrer Adresse Informationen zu den Schulen Ihres Wohnortes.

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Die Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes. Dieses Schreiben müssen die Eltern zur Anmeldung mitbringen. Außerdem ist die Geburtsurkunde des Kindes, der Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers und ggf. der Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/Bestätigung des Jugendamtes) vorzulegen.
Folgende Daten werden erhoben:

  1. Name und Vorname der Eltern und des Kindes;
  2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
  3. Geschlecht des Kindes;
  4. Anschrift der Eltern und des Kindes;
  5. Telefonnummer;
  6. die Kontaktdaten einer Person, die im Notfall zu benachrichtigen ist;
  7. Staatsangehörigkeit des Kindes;
  8. Religionszugehörigkeit des Kindes;
  9. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;
  10. ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird.
  11. Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist dieser Umstand nachzuweisen,
  12. Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist.

Die Eltern müssen Änderungen der Daten nach Satz 3 Nummer 1 bis 6, 8 und 11 der Schule umgehend mitteilen. Die Daten nach Satz 3 Nummer 7, 9 und 12 dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern verarbeitet werden. (Schulordnung Grundschulen, 01.08.2021)

Warum wird ein Test an der Schule durchgeführt?

Um den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder zu ermitteln, wird ein kurzer Test durchgeführt. Wir müssen im Rahmen dieses Testes herausfinden, ob sich Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben oder ob eine Zurückstellung erfolgen sollte. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn die Kinder den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.
Neben dem schulischen Aufnahmetest ist eine Untersuchung durch die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes gesetzlich vorgeschrieben. Sie erhalten bei uns am Tag der Anmeldung einen Termin beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.

Albert-Wolf-Platz 4
01239 Dresden
Tel.: 0351 259391-0

Was passiert, wenn mehr Kinder angemeldet werden als die Schule aufnehmen kann?

Es kann passieren, dass die Aufnahmekapazität unserer Schule nicht ausreicht, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Im Falle eines Kapazitätsengpasses werden wir auf ein Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

  1. ein Geschwisterkind ist bereits Schüler der Klasse 1 bis 3 unserer Schule,
  2. Wohnortnähe (Entfernung vom Elternhaus zur Schule – Wir ermitteln die Entfernung mit dem Routenplaner von Google Maps im Modus Fußweg – kürzeste Variante.)
  3. Losverfahren

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen.
Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonders eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.
Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werde von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein weiteres Aufnahmeverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt ein formloser Antrag.

Was ist das Besondere an der 1. Klasse?

Die Klassenstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit. Den Lehrerinnen und Lehrern lässt der Lehrplan in dieser Zeit so viel Freiheit, dass Sie den Unterricht angepasst an die Fortschritte der Klasse gestalten können. Sie tragen mit der Gestaltung des Unterrichts dem aktuellen Lernstand der Kinder, dem unterschiedlichen Lerntempo und den individuellen Lernvoraussetzungen Rechnung. Deshalb gibt es nach der 1. Klasse keine Versetzungsentscheidung – jedes Kind wechselt in die Klasse 2. Mit Zustimmung der Eltern und der Klassenkonferenz kann ein Kind allerdings auch die Klassenstufe 1 wiederholen.

Welche Methode zum Schriftspracherwerb wird an der 90. Grundschule verwendet?

An unserer Schule verwenden wir die analytisch-synthetische Leselehrmethode (Fibel-Methode) um die Schriftsprache zu erwerben. Dabei lernen die Kinder zunächst einzelne Buchstaben und deren Laute kennen. Beim Lesen analysieren sie dann die Buchstaben und ordnen diese den passenden Lauten zu. Diese Laute werden aneinandergehängt und bilden das Wort. Die Fibel beginnt mit einzelnen Buchstaben, die dann zu einfachen Wörtern zusammengesetzt werden. (z.B. Mama, …). Längere Wörter werden in kleinere Einheiten – Silben – zerlegt, um das simultane Erfassen dieser kleineren Einheiten zu befördern. Im Unterricht verwenden wir außerdem eine Anlauttabelle, sie dient der Zuordnung von Lauten und Buchstaben. Auf dieser sind kleine Bilder abgebildet, die jeweils für die Anlaute stehen (z.B. Fisch – F). Die Druckschrift ist im Lehrplan für Sachsen die Erstschrift. Nach dem Erlernen der Druckschrift wird die vereinfachte Schulausgangsschrift eingeführt.

Was sollte mein Kind zum Schulanfang können?

An dieser Stelle finden Sie ein paar Gedanken, was ein Kind aus unserer Sicht zum Schulanfang können sollte. Den Flyer mit den vollständigen Hinweisen können Sie hier herunterladen.

  • Ihr Kind kann sich alleine an- und ausziehen, eine Schleife binden und mit einer Schere umgehen.
  • Ihr Kind kann sich mit anderen Kindern austauschen und spielen, respektieren, was Erwachsene sagen und eine längere Zeit ohne Sie als Eltern verbringen.
  • Ihr Kind kann alleine einen Stift richtig halten, in ganzen Sätzen sprechen, Unter- und Oberbegriffe (z.B. Kirsche – Obst) zuordnen und Erlebnisse und gehörte Geschichten zusammenhängend erzählen.