Übergang zu Oberschule und Gymnasium

Der Übergang an weiterführende Schulen nach der Klasse 4 ist ein wichtiger Schritt in der Schullaufbahn unserer Schüler.
Wir möchten deshalb Schüler und vor allem Eltern im Rahmen der Schullaufbahnberatung unterstützen und beraten. Neben den Gesprächen mit den Klassenleitern, den Fachlehrern und dem Elternabend in der 3. Klasse erhalten Sie auf dieser Seite Informationen zu diesem Thema.

Bildungsempfehlung

Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 erhalten alle Schüler eine schriftliche Bildungsempfehlung.
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule. Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note ‚ausreichend‘ oder schlechter benotet wurde. Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht wird.
In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.

Welche Schule ist für mein Kind am besten geeignet?

Im Elternabend zur Schullaufbahnberatung in der 3. Klasse konnten Sie sich ein allgemeines Bild von der sächsischen Oberschule und dem Gymnasium machen. Viele Schulen bieten die Möglichkeit, an einem Tag der offenen Tür die Schule genauer kennen zu lernen:

Gymnasien, die eine besondere Begabung entweder im mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlichen oder sportlichen Bereich verlangen:

Zeitleiste zur Bildungsempfehlung

  • Die Bildungsempfehlungen werden am 14.02.2025 schriftlich bekannt gegeben.
  • Eltern von Schülern, deren Kinder die Oberschule besuchen sollen, melden ihre Kinder bis zum 07. März 2025 bei einer Oberschule ihrer Wahl an. Einen Bescheid über die Aufnahme an einer Oberschule sollen die Eltern am 16. Mai 2025 erhalten.
  • Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 07. März 2025 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
  • Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, stellen ebenfalls bis zum 07. März 2025 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl. Für den Fall einer späteren Rücknahme des Antrages auf Aufnahme am Gymnasium ist die gewünschte Oberschule zu benennen. Bei der Antragstellung wird ein Termin für ein verpflichtendes Beratungsgespräch vereinbart und auf Termine für schriftliche Leistungserhebungen hingewiesen.
  • Einen Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium sollen die Eltern am 16. Mai 2025 erhalten.

Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, wird diese am 13. Juni 2025 schriftlich bekannt gegeben. Die betreffenden Eltern können bis zum 23. Juli 2025 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei einem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium erfolgt dann bis zum 07. Juli 2025.

Informationen zum Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung erhalten Sie beim Schulleiter.