Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag.
Die Termine wurden von der Arbeitsgemeinschaft Ferienregelung
erarbeitet. Diese besteht aus Vertretern von Schulen, dem
Landeselternrat, dem Landesschülerrat, der IHK Dresden, dem
Schulverwaltungsamt Dresden, der Sächsischen Bildungsagentur,
Regionalstelle Bautzen, der Wirtschaft und dem Landestourismusverband
Sachsen e.V.
Der unterrichtsfreie Tag wird vom Kultusministerium festgelegt. Die
»frei beweglichen Ferientage« hingegen
können von jeder Schule selbst in Abstimmung mit der Schulverwaltung
bestimmt werden. Die Zahl dieser frei wählbaren Ferientage variiert in
den Schuljahren, je nachdem wie viele gesetzliche Feiertage in den
Schulferien enthalten sind. Die Zahl der Ferientage pro Schuljahr ist
konstant.