Wintersport bei bestem Wetter 

Am Montag den 12.01.2026 nutzten rund
100 Kinder der Grundschule „Samuel von Pufendorf“ aus Dorfchemnitz das tolle
Winterwetter, um den Vormittag im Schnee zu verbringen.
Die Kinder entschieden sich entweder für Skilanglauf oder für´s Schlittenfahren. Nach einem gemeinsamen Frühstück in der Schule starteten Schüler und Lehrer gemeinsam in Richtung Sportanlage Dorfchemnitz. Bei besten Loipenbedingungen starteten rund 40 Kinder auf Langlaufski ihre Runde. An dieser Stelle vielen Dank an den Dorfchemnitzer Sportverein Abteilung Skilanglauf! Herr Bach hat unserer Schule eine hervorragende Loipe und extra eine kleine Anfängerrunde vorbereitet. So konnten die Langlauf-Profis in Richtung Skihütte Dorfchemnitz starten, während Kinder, die zum ersten Mal auf Skiern standen, sich weiter im Tal ausprobieren konnten. Gegenüber auf dem Rodelhang war aber auch viel los. Immer wieder sausten die Kinder allein oder zu zweit auf ihren Schlitten den Hang hinunter. Es wurde Schneeballschlacht gemacht, Schneemänner gebaut und auch der ein oder andere Lehrer wurde auf dem Hang rodelnd gesichtet.
Nach mehreren Stunden im Schnee liefen alle gemeinsam zurück in die Schule, wo bereits ein warmer Tee für alle wartete. Das war ein toller Tag!(Karl Meyer)
Elterninformation bei extremen Witterungsbedingungen
- Bei extremen Witterungsverhältnissen (massiver Schneefall, Busausfälle, Glatteis etc.) können Sie Ihr Kind auch zu Hause lassen. Die Schule ist trotzdem generell besetzt.
- Bei generellen Schulschließungen erhalten Sie vorher eine Mitteilung von uns.
- Kurzfristige Informationen finden Sie immer auf unserer Homepage.
Entsprechend eines Schreibens des LASuB vom 17.05.2023, sind wir zur Veröffentlichung folgender Informationen auf der Startseite unseres Internetauftritts verpflichtet:
<< Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. >>



















