Nach fünfjährigem schwersten Kampf steht infolge des Versagens
aller unserer europäischen Verbündeten der Feind an einigen Fronten
in der Nähe oder an den deutschen Grenzen. Er strengt seine Kräfte
an, um unser Reich zu zerschlagen, das deutsche Volk und seine soziale
Ordnung zu vernichten. Sein letztes Ziel ist die Ausrottung des deutschen
Menschen.
Wie im Herbst 1939 stehen wir nun wieder ganz allein der Front unserer
Feinde gegenüber. In wenigen Jahren war es uns damals gelungen, durch
den ersten Großeinsatz unserer deutschen Volkskraft die wichtigsten
militärischen Probleme zu lösen, den Bestand des Reiches und
damit Europas für Jahre hindurch zu sichern. Während nun der
Gegner glaubt, zum letzten Schlag ausholen zu können, sind wir entschlossen,
den zweiten Großeinsatz unseres Volkes zu vollziehen. Es muß
und es wird uns gelingen, wie in den Jahren 1939 bis 1941 ausschließlich
auf unsere eigene Kraft bauend, nicht nur den Vernichtungswillen der Feinde
zu brechen, sondern ihn wieder zurückzuwerfen und solange vom Reich
abzuhalten, bis ein die Zukunft Deutschlands, seiner Verbündeten und
damit Europas sichernder Friede gewährleistet ist.
Dem uns bekannten totalen Vernichtungswillen unserer jüdisch-internationalen
Feinde setzen wir den totalen Einsatz aller deutschen Menschen entgegen.
Zur Verstärkung der aktiven Kräfte unserer Wehrmacht und
insbesondere zur Führung eines unerbittlichen Kampfes überall
dort, wo der Feind den deutschen Boden betreten will, rufe ich daher allen
waffenfähigen deutschen Männer zum Kampfeinsatz auf.
Ich befehle:
1. Es ist in den Gauen des Großdeutschen Reiches aus allen waffenfähigen
Männern im Alter von 16 bis 60 Jahren der deutsche Volkssturm zu bilden.
Er wird den Heimatboden mit allen Waffen und Mitteln verteidigen, soweit
sie dafür geeignet erscheinen.
2. Die Aufstellung und Führung des deutschen Volkssturms übernehmen
in ihren Gauen die Gauleiter. Sie bedienen sich dabei vor allem der fähigsten
Organisatoren und Führer der bewährten Einrichtungen der Partei,
SA, SS, des NSKK und der HJ.
3. Ich ernenne den Stabschef der SA, Schepmann, zum Inspekteur für
die Schießausbildung und den Korpsführer der NSKK, Kraus, zum
Inspekteur für die motortechnische Ausbldung des Volkssturms.
4. Die Angehörigen des deutschen Volkssturms sind während
ihres Einsatzes Soldaten im Sinne des Wehrgesetzes.
5. Die Zugehörigkeit der Angehörigen des Volkssturms zu außerberuflichen
Organisationen bleibt unberührt. Der Dienst im deutschen Volkssturm
geht aber jedem Dienst in anderen Organisationen vor.
6. Der Reichsführer SS ist als Befehlshaber des Ersatzheeres verantwortlich
für die militärischen Organisationen, die Ausbildung, Bewaffnung
und Ausrüstung des deutschen Volkssturms.
7. Der Kampfeinsatz des deutschen Volkssturms erfolgt nach meinen Weisungen
durch den Reichsführer SS als Befehlshaber des Ersatzheeres.
8. Die militärischen Ausführungsbestimmungen erläßt
als Befehlshaber des Ersatzheeres der Reichsführer SS Himmler, die
politischen und organisatorischen in meinem Auftrage Reichsleiter Bormann.
9. Die Nationalsozialistische Partei erfüllt vor dem deutschen
Volk ihre höchste Ehrenpflicht, indem sie in erster Linie ihre Organisationen
als Hauptträger dieses Kampfes einsetzt.
Führer-Hauptquartier, den 25. September 1944
[zit. nach: Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945, herausgegeben und kommentiert von Walther Hofer, Frankfurt/Main 21957, 252 f.]