Schufa
-Kunstwort für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
-Gemeinschaftseinrichtung deutscher Kreditinstitute und anderer Kredit gebender Wirtschaftsunternehmen.
Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben (u.a. über Kreditaufnahme, Leasing- und Mietkaufverträge, Bürgschaften, Kreditkarten und Girokonten), um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten zu schützen
-Um Daten an die SCHUFA übermitteln zu dürfen, fordern Banken z.B. bei der Einrichtung von Girokonten oder bei Kreditverträgen von ihren Kunden eine entsprechende Einwilligungserklärung (SCHUFA-Klausel).
-Kunden können die über sie gespeicherten Daten bei der SCHUFA abfragen (Eigenauskunft).