Bundesring der Abendgymnasien


Der Zweite Bildungsweg in Deutschland

Studierende am Abendgymnasium sollten, mit Ausnahme der letzten drei Halbjahre, neben der Ausbildung berufstätig sein.
Bei, durch das Arbeitsamt, bestätigter Arbeitslosigkeit sind Sonderregelungen möglich.

Wenn die Teilnehmer nicht berufstätig sind, kann für die letzten drei Semester (Halbjahre) BAföG beantragt werden.

Dieses BAföG wird als Zuschuss gezahlt und ist somit elternunabhängig und rückzahlungsfrei (Schüler-BAföG).

Anträge auf Zuschuss nach dem BAföG sind bei der kommunalen Behörde zu stellen!

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